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Mensch geht vor!

Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)

Das praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft handeln zu können.

„Personelle Angelegenheiten“ – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der*des einzelnen Beschäftigten.

In all diesen Fällen ist die gesetzliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein.

Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten
  • Einstellung, Versetzung, Eingruppierung
  • Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen
  • Grundsätze der Personalplanung

  • Termin

    01.09. – 05.09.2025
    Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
    Ende letzter Seminartag: 15:30 Uhr
  • Ort

    50858 Köln, Mercure Hotel Köln West
  • Seminarnummer

    1400-2509011
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebsratsmitglieder
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des BR-Grundseminars
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG
  • Seminargebühr

    1.360,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 970,60 EUR inkl. MwSt.
    Ohne Übernachtung: 380,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Nordrhein-Westfalen
    Tel. 0211 9046-810
    info.nrw@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (12.801 Bewertungen)
    97,17 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Allgemeine personelle Angelegenheiten: Überblick über die Rechtsnormen und ihre betriebliche Bedeutung
Erfahrungen der Teilnehmenden mit personellen Angelegenheiten
Einordnung der personellen Angelegenheiten in den Gesamtzusammenhang des BetrVG
Personelle Einzelmaßnahmen im BetrVG, u.a.:

  • Überblick über die Rechtsnormen im BetrVG
  • Verfahren und Fristen
  • Definition von Einstellung, Versetzung, Eingruppierung (§ 99 BetrVG)
  • Vorläufige personelle Maßnahmen (§ 100 BetrVG)
  • Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats (§ 101 BetrVG)
  • Individualrechtliche Folgen der kollektivrechtlichen Beteiligung des Betriebsrats

Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen, u.a.:

  • Einführende Darstellung: Individualrechtliche Grundlagen des Arbeitsverhältnisses, Arten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Kündigungsgründe
  • Mitwirkung des Betriebsrats bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen sowie Änderungskündigungen
  • Verfahrensfragen und einzuhaltende Fristen
  • Individualrechtliche Folgen der kollektivrechtlichen Beteiligung des Betriebsrats
  • Widerspruchsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen (§ 102 BetrVG)

Beispiele und Übungen zur Umsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten
Beteiligungsrechte des Betriebsrats und Bestandteile der Personalplanung
Maßnahmen der Personalentwicklung als Teil der Personalplanung am Beispiel der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Überblick über die Rechtsnormen im BetrVG, ihre betriebliche Bedeutung und die Rechte des Betriebsrats

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Mensch geht vor!

Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)

  • Seminarnummer 1400-2509011
  • Ort 50858 Köln, Mercure Hotel Köln West
  • Termin 01.09. – 05.09.2025

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