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SPersVG aktuell: Das novellierte saarländische Personalvertretungsgesetz

Inhalte und Auswirkungen auf die Arbeit des Personalrats

Das saarländische Personalvertretungsgesetz wurde 1973 verabschiedet und seitdem lediglich in einzelnen Punkten geändert. Eine Novellierung und Modernisierung des SPersVG war überfällig. Die Arbeitsbedingungen haben sich durch verschiedene Faktoren erheblich verändert, darunter Digitalisierung, Arbeitsverdichtung sowie demografische Entwicklungen.

Die Novellierung beinhaltet unter anderem eine Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Personalrats. Die neue gesetzliche Regelung der Allzuständigkeit in Mitbestimmungsfragen zielt darauf ab, bestehende Beteiligungslücken zu schließen und die Position des Personalrats zu stärken. Zu den weiteren Maßnahmen zählt eine Erhöhung der Anzahl der Mitglieder in der Einigungsstelle. Die Novellierung trägt zudem den Fortschritten im Bereich der Digitalisierung Rechnung und bietet die Chance für ein modernes Personalvertretungsrecht. Künftig können Personalräte rechtssicher Video- und Telefonkonferenzen nutzen.

Das Seminar gibt einen Überblick über die Neuerungen in der Struktur und die umfassende Novellierung des SPersVG. Im Fokus stehen die Neuregelungen zur Fortentwicklung des Wahlrechts, der Rechtsstellung und der Arbeitsbedingungen des Personalrats, der Informations- und Beteiligungsrechte sowie deren mögliche Auswirkungen auf die Personalratsarbeit. Zudem werden die Konsequenzen für die Personalratspraxis erörtert.

Ziele der Novellierung und des Gesetzgebungsverfahrens
Überblick über die neue Struktur des SPersVG (Einfügung von Paragrafen-Überschriften und geschlechterneutrale Formulierung)
Änderungen der Rechtsstellung, der Geschäftsführung und der Arbeitsbedingungen des Personalrats, u.a. durch Regelungen zu:

  • Freistellung
  • Beschlussfassung in Personalratssitzungen
  • Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel
  • Einführung eines Digitalisierungsausschusses
  • Datenschutz
  • Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
  • Ausschluss von Zuweisungen und Personalgestellung gegen den Willen des Personalratsmitglieds

Fortentwicklung der Informations- und Beteiligungsrechte des Personalrats (erweiterte Mitbestimmungsrechte)
Anpassung des Kreises der Wahlberechtigten und Fortentwicklung der Wahlvorschriften (Änderung im aktiven und passiven Wahlrecht, u.a. durch Streichung des Mindestalters, Regelungen für die Freistellungsphase der Altersteilzeit, bei Abordnung und Zuweisung)
Ausweitung der Regelung zur Einigungsstelle und zu den Beteiligungstatbeständen
Übergangs- und Restmandate von Personalratsgremien bei Privatisierung/Umstrukturierungen von und in Dienststellen
Auswirkungen der Änderungen auf die Arbeit saarländischer Personalräte
 

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

SPersVG aktuell: Das novellierte saarländische Personalvertretungsgesetz

Inhalte und Auswirkungen auf die Arbeit des Personalrats

  • Seminarnummer 1500-2502174
  • Ort 66459 Kirkel, Bildungszentrum Kirkel der Arbeitskammer des Saarlandes
  • Termin 17.02.2025

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