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Mitarbeitervertretungsgesetz: Einführung und Überblick (MAV 1)

Um die Interessen der Arbeitnehmer*innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich die Mitarbeitervertretung über ihre Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für die Mitarbeitervertretung und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten.

In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten.

Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Mitarbeitervertretungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Mitglied der Mitarbeitervertretung. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht!

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Worauf es ankommt: Aufgaben der Mitarbeitervertretung
  • Beschlussfassung und Geschäftsführung der Mitarbeitervertretung
  • Die wichtigsten Gesetze und Kommentare (Einführung)
  • Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren
  • Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen (Überblick)
  • Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik
  • Überblick über die Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung

  • Termin

    02.06. – 05.06.2025
  • Ort

    74821 Mosbach, ver.di Bildungszentrum Mosbach
  • Seminarnummer

    1500-2506022
  • Teilnehmendenkreis

    Mitglieder der Mitarbeitervertretung
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Die Grundqualifizierung sieht vor, dass zunächst dieses Seminar besucht werden sollte.
  • Freistellung

    § 19 Abs. 3 MVG
  • Kostenübernahme

    § 19 Abs. 3 MVG
  • Seminargebühr

    890,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 640,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Rheinland-Pfalz/Saar
    Tel. 06131 888981-0
    info.rlp@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (129 Bewertungen)
    99,23 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Kurze Darstellung der historischen Entwicklung der betrieblichen Mitbestimmung
Einordnung des Mitarbeitervertretungsgesetzes ins Gesamtrechtssystem
Rechtsquellen des Arbeitsrechts (Normenpyramide)
Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
Definition und Bedeutung von Rechtsbegriffen im Mitarbeitervertretungsgesetz
Rolle und Selbstverständnis der Mitarbeitervertretung
Aufgaben der Mitarbeitervertretung nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz
Informationspflichten der Dienststelle gegenüber der Mitarbeitervertretung
Die Geschäftsführung der Mitarbeitervertretung, u.a.:

  • Form und Inhalte der Einladung zur Sitzung
  • Erfordernisse an eine Tagesordnung
  • Beschlussfassung
  • Freistellung und Erforderlichkeit der Arbeit der Mitarbeitervertretung

Überblick: Stärke und Reichweite der Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung
Formen und Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit der Mitarbeitervertretung (z.B. Mitarbeiterversammlung)

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Mitarbeitervertretungsgesetz: Einführung und Überblick (MAV 1)

  • Seminarnummer 1500-2506022
  • Ort 74821 Mosbach, ver.di Bildungszentrum Mosbach
  • Termin 02.06. – 05.06.2025

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