Fachtagung: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz aktiv verhindern
Aufgaben und Möglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Die Themen „sexuelle Belästigung“ und „Sexismus am Arbeitsplatz“ werden immer häufiger Teil der Beratungspraxis von Betriebs- und Personalräten. Auch Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind mit dem Thema konfrontiert. Dabei geht es jedoch nicht nur darum, Betroffenen umfassende Hilfe und Unterstützung anzubieten.
Wir wollen uns mit der Dimension sexueller Belästigung am Arbeitsplatz auseinandersetzen. Wo beginnt diese, und wer ist davon betroffen? Wie können Betroffene geschützt werden? Wie kann der Betriebs- oder Personalrat Betroffene sensibel und umfassend beraten? Welche Schritte sind bei Beschwerden nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu beachten? Welche Anregungen gibt es für Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum Thema „sexuelle Belästigung"? Diese und weitere Fragen diskutieren wir mit erfahrenen Referent*innen und erarbeiten Handlungsmöglichkeiten und Vorgehensweisen.
Themenüberblick:
- Sexuelle Belästigung: Definition, Häufigkeit und Verbreitung
- Überblick: Sexualstrafrecht und Gewaltschutzgesetz – Auswirkungen auf das Arbeitsrecht
- Die Regelungen des AGG, bezogen auf den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
- Fürsorge- und Schutzpflichten des Arbeitgebers im Rahmen des AGG und der menschengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Praxisbeispiele zu möglichen betrieblichen Präventionsstrategien in Bezug auf null Toleranz gegenüber sexueller Belästigung
- Umgang mit Betroffenen, Verhalten in Gesprächen
- Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
- Eckpunkte einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung
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Termin
29.10.2024
10:00 – 16:30 Uhr -
Hinweis
Dieser Termin ist stark nachgefragt. -
Ort
60329 Frankfurt am Main, DGB-Haus Frankfurt am Main -
Seminarnummer
1605-2410291 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX; § 18 Abs. 6 HGlG -
Kostenübernahme
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 65 Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX; § 18 Abs. 6 HGlG -
Seminargebühr
395,00 EUR
Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Hessen
Tel. 069 257 824-0
info.hessen@verdi-bub.de
Kurzüberblick über die Definition, das Auftreten und die Häufigkeit sexueller Belästigung:
- Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, was nicht? Definitionen und Abgrenzung
- Wer wird belästigt? Wer ist besonders gefährdet?
- Welche Formen und Arten gibt es? Häufigkeit und Dunkelziffer
- Welche Folgen kann sexuelle Belästigung für die betroffenen Beschäftigten haben?
- aktuelle Daten und Erkenntnisse
Exkurs: Kurzüberblick über gesetzliche Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung:
- Sexualstrafrecht und Gewaltschutzgesetz
- Rechte der Betroffenen nach dem AGG (u.a. Beschwerderecht, Recht auf Entschädigung)
- Fürsorge- und Schutzpflichten des Arbeitgebers im Rahmen des AGG
- Schwerpunkte der aktuellen Rechtsprechung
Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung zum Schutz der Beschäftigten und zur Prävention vor sexueller Belästigung und vor Übergriffen:
- Innerbetriebliche Aufklärungsarbeit: Themen zum Thema machen
- Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Eckpunkte für den Schutz vor sexueller Belästigung
- Umgang mit Betroffenen
Anmeldung zum Seminar
Fachtagung: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz aktiv verhindern
Aufgaben und Möglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
- Seminarnummer 1605-2410291
- Ort 60329 Frankfurt am Main, DGB-Haus Frankfurt am Main
- Termin 29.10.2024
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