Schichtplan-Fibel extra
5 Tage - und nicht mehr!
Die Tarife des öffentlichen Dienstes beschränken die Arbeitgeber bei ihrer Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf fünf Tage. Vor dem Zugriff auf einen sechsten Tag in einer Kalenderwoche müssen sie notwendige betriebliche Gründe nachweisen. In diesen engen Grenzen bestimmt die Interessenvertretung bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage mit.
Aufgrund aktueller Rechtsprechung fehlt es in Krankenhäusern oder Altenheimen bereits an der betrieblichen Notwendigkeit für die Ausweitung der Arbeitszeit auf einen sechsten Arbeitstag. Auf der Grundlage aktueller Entscheidungen der Arbeitsgerichte stellen wir im Seminar die Praxis in den Betrieben der Teilnehmer/-innen auf den Prüfstand. Anhand identifizierter Handlungsbedarfe entwickeln wir Szenarien, wie die Interessen-vertretung zur unmittelbaren Entlastung durch zusätzliche freie Tage und Arbeitszeitverkürzung beitragen kann.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Darstellung der aktuellen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen zu den Grundsätzen der 5-Tage-Woche nach TVöD und analog abgeschlossener Tarifverträge
- Schichtfolgen und zu beachtende rechtliche Grundlagen (u.a. Art. 31 EU-Grundrechtscharta, EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, Arbeitszeitgesetz, tarifvertragliche Regelungen usw.)
- Begriffe und Definitionen, u.a.: beschäftigungsfrei, arbeitsfrei, frei von regelmäßiger Arbeitszeit
- Verteilung der Arbeitszeit, Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
- Ziele, Strategien und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung zur Durchsetzung der 5-Tage-Woche
- Tarifwidrige betriebliche Vereinbarungen - wie kann man sie ändern?
- Die durchschnittliche 5-Tage-Woche (AVR.DD und Nachfolgende)
- Schichten an einem sechsten Tag in der Kalenderwoche
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Termin
16.07.2021 -
Hinweis
Dieses Seminar ist ohne Übernachtung vorgesehen. -
Ort
55116 Mainz, advena europa hotel -
Seminarnummer
1663-2107161 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung aus Krankenhäusern, Heimen und Betreuungsbetrieben sowie der ambulanten Pflege -
Branche/Bereich
Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
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Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV -
Seminargebühr
390,00 EUR
Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Hessen
Tel. 069 257824-0
info.hessen@verdi-bub.de
Anmeldung zum Seminar
Schichtplan-Fibel extra
5 Tage - und nicht mehr!
- Seminarnummer 1663-2107161
- Ort 55116 Mainz, advena europa hotel
- Termin 16.07.2021
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