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TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1

Grundlagen des Eingruppierungsrechts unter besonderer Berücksichtigung bayerischer tarifvertraglicher Regelungen

Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöD-VKA und der Entgeltordnung. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

Das Seminar 'Eingruppierungsrecht' vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung VKA sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-VKA. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert.

Tarifvertragliche Regelungen in Bayern werden überblicksartig berücksichtigt, z.B. jene zur Eingruppierung von Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten.

  • Termin

    13.10. – 17.10.2025
    Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
    Ende letzter Seminartag: 16:00 Uhr
  • Ort

    92318 Neumarkt, Tagungs- und Seminarhotel Schönblick
  • Seminarnummer

    1800-2510131
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des BR-/PR-Grundseminars
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, Art. 46 Abs. 5 BayPVG
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, Art. 44 Abs. 1 BayPVG
  • Seminargebühr

    1.360,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 752,00 EUR inkl. MwSt.
    Ohne Übernachtung: 325,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro München
    Tel. 089 4444352-00
    info.bayern@verdi-bub.de

Rechtsgrundlagen für die gesetzes- und tarifkonforme Bildung des Entgelts nach TVöD-VKA: Arbeitsrechtspyramide
Tarifgeschichte: Der Weg zum TVöD-VKA und zur Entgeltordnung sowie Auswirkungen auf die Beschäftigten
Überblick zu den Grundbestandteilen der Entgeltbildung: §§ 12, 13 TVöD-VKA, Entgeltordnung - Anlage A, §§ 16, 17 TVöD-VKA
Darstellung: Akteure der Eingruppierung – wer ist im Betrieb/in der Dienststelle an der Eingruppierung beteiligt?
Vertiefung zu § 12 TVöD-VKA: Begriffe aus dem tarifvertraglichen Eingruppierungsrecht
Weitere Definitionen und Begriffe zur Eingruppierung, z.B. Tarifautomatik
Aufbau und Struktur der Entgeltordnung – Allgemeine und spartenspezifische Tätigkeitsmerkmale – Aufbau und Struktur einer Entgeltgruppe
Überblick über die Systematik der Eingruppierung nach §§ 12, 13 TVöD und des Entgeltgruppenverzeichnisses "handwerklicher Bereich Bayern"
Bedeutung von Protokoll- und Niederschriftserklärungen 
Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers – zugewiesene tatsächliche Tätigkeit und Darstellung des Zusammenhangs zur Eingruppierung
Klärung von Begriffen, u.a. "Arbeitsvorgang" und "Arbeitsschritte"
Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung
Übungen und Fälle zur Eingruppierung zum Allgemeinen und Besonderen Teil der Entgeltordnung
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen von Ein- und Höhergruppierungen

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1

Grundlagen des Eingruppierungsrechts unter besonderer Berücksichtigung bayerischer tarifvertraglicher Regelungen

  • Seminarnummer 1800-2510131
  • Ort 92318 Neumarkt, Tagungs- und Seminarhotel Schönblick
  • Termin 13.10. – 17.10.2025

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