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Online-Seminar: Personalratswahl nach BayPVG: Damit alles stimmt

Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz

Ab Mai 2026 finden die nächsten turnusmäßigen Personalratswahlen nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz statt. Diese werden von Wahlvorständen vorbereitet und abgewickelt. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig.

In unserem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung sowie deren praktische Umsetzung.

Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den Vorschriften des BayPVG und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Dienststellenbegriff
  • Aufgaben des Wahlvorstands
  • Vorbereitung und Durchführung der Wahlen
  • Wählerverzeichnis, Sitzverteilung der Gruppen
  • Wahlausschreiben und Wahlvorschläge
  • Fristen
  • Verhältniswahl, Personenwahl
  • Feststellung und Bekannmachung des Wahlergebnisses

Dieses Online-Seminar besteht aus zwei Blöcken à 2,5 bis 3 Stunden. Nach Seminar-Ende steht der*die Referent*in in begrenztem Umfang für Fragen zur Verfügung. Details entnehmen Sie bitte der Veranstaltungseinladung.

  • Termin

    09.12.2025
    09:00 – 17:00 Uhr
  • Hinweis

    Seminarzeit: 9-17 Uhr mit Pausen
  • Ort

    Internet, ver.di Bildung + Beratung gGmbH
  • Seminarnummer

    1806-2512091
  • Teilnehmendenkreis

    Wahlvorstandsmitglieder
  • Freistellung

    Art. 24 Abs. 2 i.V.m. Art. 46 Abs. 5 BayPVG
  • Kostenübernahme

    Art. 44 Abs. 1 BayPVG
  • Seminargebühr

    390,00 EUR
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Nürnberg
    Tel. 0911 9755481-0
    info.nuernberg@verdi-bub.de

Klärung des Dienststellenbegriffs gem. Art. 6 Abs. 1 BayPVG
Aufgaben des amtierenden Personalrats in Zusammenhang mit der Wahl gem. Art. 20, 53 Abs. 3 und Art. 60 BayPVG
Pflichten der Dienststelle, insbes. gem. § 1 Abs. 4 WO-BayPVG sowie Art. 24 Abs. 2 und 3 BayPVG
Schutz und Kosten der Wahl
Beginn und Ende der Amtszeit des Personalrats
Aufgaben des Wahlvorstands:

  • Vorbereitung der Wahl – Bekanntmachung des Wahlvorstands
  • Aufstellen des Wählerverzeichnisses – Ermittlung der wahlberechtigten Beschäftigten, Feststellung der Verteilung der Sitze auf die Gruppen, Ermittlung der Größe des Personalrats
  • Erlass des Wahlausschreibens gem. § 6 WO-BayPVG

Einreichung von Wahlvorschlägen gem. §§ 7 ff. WO-BayPVG (Fristen, Inhalt der Wahlvorschläge und Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand)
Ausübung des Wahlrechts gem. §§ 14 ff. und 25 ff. WO-BayPVG:

  • Voraussetzungen für Verhältniswahl und Personenwahl
  • Ungültige und unbrauchbare Stimmzettel
  • Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl gem. §§ 17 ff. WO-BayPVG

Wahlnachbereitende Arbeiten:

  • Feststellen des Wahlergebnisses gem. § 20 WO-BayPVG
  • Wahlniederschrift: Erfordernisse gem. § 21 WO-BayPVG
  • Benachrichtigung der gewählten Bewerber*innen gem. § 22 WO-BayPVG
  • Bekanntmachung des Wahlergebnisses gem. § 23 WO-BayPVG
  • Aufbewahrung der Wahlunterlagen gem. § 24 WO-BayPVG


Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Online-Seminar: Personalratswahl nach BayPVG: Damit alles stimmt

Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz

  • Seminarnummer 1806-2512091
  • Ort Internet, ver.di Bildung + Beratung gGmbH
  • Termin 09.12.2025
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