Die Seite für BR, PR, JAV, MAV und SBV

Personalratswahl nach BayPVG: Damit alles stimmt

Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz

Ab Mai 2026 finden die nächsten turnusmäßigen Personalratswahlen nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz statt. Diese werden von Wahlvorständen vorbereitet und abgewickelt. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig.

In unserem Tagesseminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung sowie deren praktische Umsetzung.

Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den Vorschriften des BayPVG und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Dienststellenbegriff
  • Aufgaben des Wahlvorstands
  • Vorbereitung und Durchführung der Wahlen
  • Wählerverzeichnis, Sitzverteilung der Gruppen
  • Wahlausschreiben und Wahlvorschläge
  • Fristen
  • Verhältniswahl, Personenwahl
  • Feststellung und Bekannmachung des Wahlergebnisses

Besuchen Sie auch unsere speziellen Seiten zur Personalratswahl nach BayPVG: www.verdi-bub.de/baypvg-wahl Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

  • Termin

    03.12.2025
    09:30 – 17:00 Uhr
  • Ort

    86154 Augsburg, Ringhotel Alpenhof
  • Seminarnummer

    1810-2512031
  • Teilnehmendenkreis

    Wahlvorstandsmitglieder
  • Freistellung

    Art. 24 Abs. 2 i.V.m. Art. 46 Abs. 5 BayPVG
  • Kostenübernahme

    Art. 44 Abs. 1 BayPVG
  • Seminargebühr

    390,00 EUR
    Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro München
    Tel. 089 4444352-00
    info.bayern@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (381 Bewertungen)
    97,05 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Klärung des Dienststellenbegriffs gem. Art. 6 Abs. 1 BayPVG
Aufgaben des amtierenden Personalrats in Zusammenhang mit der Wahl gem. Art. 20, 53 Abs. 3 und Art. 60 BayPVG
Pflichten der Dienststelle, insbes. gem. § 1 Abs. 4 WO-BayPVG sowie Art. 24 Abs. 2 und 3 BayPVG
Schutz und Kosten der Wahl
Beginn und Ende der Amtszeit des Personalrats
Aufgaben des Wahlvorstands:

  • Vorbereitung der Wahlen – Bekanntmachung des Wahlvorstands
  • Aufstellen des Wählerverzeichnisses – Ermittlung der wahlberechtigten Beschäftigten, Feststellung der Verteilung der Sitze auf die Gruppen, Ermittlung der Größe des Personalrats
  • Erlass des Wahlausschreibens gem. § 6 WO-BayPVG

Einreichung von Wahlvorschlägen gem. §§ 7 ff. WO-BayPVG (Fristen, Inhalt der Wahlvorschläge und Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand)
Ausübung des Wahlrechts gem. §§ 14 ff. und 25 ff. WO-BayPVG:

  • Voraussetzungen für Verhältniswahl und Personenwahl
  • Ungültige und unbrauchbare Stimmzettel
  • Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl gem. §§ 17 ff. WO-BayPVG

Wahlnachbereitende Arbeiten:

  • Feststellen des Wahlergebnisses gem. § 20 WO-BayPVG
  • Wahlniederschrift: Erfordernisse gem. § 21 WO-BayPVG
  • Benachrichtigung der gewählten Bewerber*innen gem. § 22 WO-BayPVG
  • Bekanntmachung des Wahlergebnisses gem. § 23 WO-BayPVG
  • Aufbewahrung der Wahlunterlagen gem. § 24 WO-BayPVG


Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Personalratswahl nach BayPVG: Damit alles stimmt

Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz

  • Seminarnummer 1810-2512031
  • Ort 86154 Augsburg, Ringhotel Alpenhof
  • Termin 03.12.2025
zurück zur Suche

© ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH

nach oben