Personalratswahl nach BayPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz
Ab Mai 2026 finden die nächsten turnusmäßigen Personalratswahlen nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz statt. Diese werden von Wahlvorständen vorbereitet und abgewickelt. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig.
In unserem Tagesseminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung sowie deren praktische Umsetzung.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den Vorschriften des BayPVG und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Dienststellenbegriff
- Aufgaben des Wahlvorstands
- Vorbereitung und Durchführung der Wahlen
- Wählerverzeichnis, Sitzverteilung der Gruppen
- Wahlausschreiben und Wahlvorschläge
- Fristen
- Verhältniswahl, Personenwahl
- Feststellung und Bekannmachung des Wahlergebnisses
Besuchen Sie auch unsere speziellen Seiten zur Personalratswahl nach BayPVG: www.verdi-bub.de/baypvg-wahl Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
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Termin
03.12.2025
09:30 – 17:00 Uhr -
Ort
86154 Augsburg, Ringhotel Alpenhof -
Seminarnummer
1810-2512031 -
Teilnehmendenkreis
Wahlvorstandsmitglieder -
Freistellung
Art. 24 Abs. 2 i.V.m. Art. 46 Abs. 5 BayPVG -
Kostenübernahme
Art. 44 Abs. 1 BayPVG -
Seminargebühr
390,00 EUR
Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro München
Tel. 089 4444352-00
info.bayern@verdi-bub.de -
Bewertung
97,05 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Klärung des Dienststellenbegriffs gem. Art. 6 Abs. 1 BayPVG
Aufgaben des amtierenden Personalrats in Zusammenhang mit der Wahl gem. Art. 20, 53 Abs. 3 und Art. 60 BayPVG
Pflichten der Dienststelle, insbes. gem. § 1 Abs. 4 WO-BayPVG sowie Art. 24 Abs. 2 und 3 BayPVG
Schutz und Kosten der Wahl
Beginn und Ende der Amtszeit des Personalrats
Aufgaben des Wahlvorstands:
- Vorbereitung der Wahlen – Bekanntmachung des Wahlvorstands
- Aufstellen des Wählerverzeichnisses – Ermittlung der wahlberechtigten Beschäftigten, Feststellung der Verteilung der Sitze auf die Gruppen, Ermittlung der Größe des Personalrats
- Erlass des Wahlausschreibens gem. § 6 WO-BayPVG
Einreichung von Wahlvorschlägen gem. §§ 7 ff. WO-BayPVG (Fristen, Inhalt der Wahlvorschläge und Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand)
Ausübung des Wahlrechts gem. §§ 14 ff. und 25 ff. WO-BayPVG:
- Voraussetzungen für Verhältniswahl und Personenwahl
- Ungültige und unbrauchbare Stimmzettel
- Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl gem. §§ 17 ff. WO-BayPVG
Wahlnachbereitende Arbeiten:
- Feststellen des Wahlergebnisses gem. § 20 WO-BayPVG
- Wahlniederschrift: Erfordernisse gem. § 21 WO-BayPVG
- Benachrichtigung der gewählten Bewerber*innen gem. § 22 WO-BayPVG
- Bekanntmachung des Wahlergebnisses gem. § 23 WO-BayPVG
- Aufbewahrung der Wahlunterlagen gem. § 24 WO-BayPVG
Anmeldung zum Seminar
Personalratswahl nach BayPVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz
- Seminarnummer 1810-2512031
- Ort 86154 Augsburg, Ringhotel Alpenhof
- Termin 03.12.2025
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