TVöD spezial: Landesbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6 G zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich Baden-Württemberg
Grundlagen des Eingruppierungsrechts
Die gesetzliche Interessenvertretung hat u.a. die Aufgabe, die korrekte Anwendung und Einhaltung der tarifvertraglichen Regelungen zur Eingruppierung zu überwachen. Der landesbezirkliche Tarifvertrag Nr. 6 G bildet die Grundlage für die Eingruppierung der Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten in Baden-Württemberg.
Im Seminar werden die Inhalte des neuen EG-TV Nr. 6 G BW, der Aufbau, die Struktur, die Tätigkeitsmerkmale des neuen Entgeltgruppenverzeichnisses sowie die Regelungen und die Systematik zur Eingruppierung der Beschäftigten in das Entgeltgruppenverzeichnis vorgestellt. Anhand von Fallbeispielen werden die praktische Umsetzung und die damit verbundenen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung vertieft.
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Termin
03.07.2025
10:00 – 17:00 Uhr -
Hinweis
Dieses Seminar ist ohne Übernachtung vorgesehen! -
Ort
70174 Stuttgart, memox -
Seminarnummer
1900-2507031 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, § 44 Abs. 1 LPVG BW -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, § 41 Abs. 1 LPVG BW -
Seminargebühr
490,00 EUR
Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Baden-Württemberg
Tel. 0711 975746-00
info.bawu@verdi-bub.de -
Bewertung
89,86 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Ergänzende Seminarangebote zur Eingruppierung der Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten nach EG-TV Nr. 6 G BW
Tarifgeschichte: Der Weg zum TVöD-VKA und zum neuen EG-TV Nr. 6 G BW und zum Entgeltgruppenverzeichnis
Inhalte des EG-TV Nr. 6 G BW: Aufbau und Anlagen, u.a. Anlage 1, Vorbemerkungen und Anlage 2, Entgeltgruppenverzeichnis
Grundlagen der Eingruppierung im Geltungsbereich des EG-TV Nr. 6 G BW: Begriffe des tariflichen Eingruppierungsrechts (u.a. Arbeitsvorgang, auszuübende Tätigkeit)
Akteur*innen der Eingruppierung – wer ist im Betrieb/in der Dienststelle an der Eingruppierung beteiligt?
Vertiefung: Begriffe aus dem tarifvertraglichen Eingruppierungsrecht
Weitere Definitionen und Begriffe zur Eingruppierung: z.B. Tarifautomatik
Plenum: Praxisbeispiele zur Eingruppierung von Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten in eine höhere Entgeltgruppe
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen von Ein- und Höhergruppierungen von Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten
Anmeldung zum Seminar
TVöD spezial: Landesbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6 G zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich Baden-Württemberg
Grundlagen des Eingruppierungsrechts
- Seminarnummer 1900-2507031
- Ort 70174 Stuttgart, memox
- Termin 03.07.2025
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