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TVöD spezial: Landesbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6 G zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich Baden-Württemberg

Grundlagen des Eingruppierungsrechts

Die gesetzliche Interessenvertretung hat u.a. die Aufgabe, die korrekte Anwendung und Einhaltung der tarifvertraglichen Regelungen zur Eingruppierung zu überwachen. Der landesbezirkliche Tarifvertrag Nr. 6 G bildet die Grundlage für die Eingruppierung der Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten in Baden-Württemberg.

Im Seminar werden die Inhalte des neuen EG-TV Nr. 6 G BW, der Aufbau, die Struktur, die Tätigkeitsmerkmale des neuen Entgeltgruppenverzeichnisses sowie die Regelungen und die Systematik zur Eingruppierung der Beschäftigten in das Entgeltgruppenverzeichnis vorgestellt. Anhand von Fallbeispielen werden die praktische Umsetzung und die damit verbundenen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung vertieft.

  • Termin

    03.07.2025
    10:00 – 17:00 Uhr
  • Hinweis

    Dieses Seminar ist ohne Übernachtung vorgesehen!
  • Ort

    70174 Stuttgart, memox
  • Seminarnummer

    1900-2507031
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, § 44 Abs. 1 LPVG BW
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, § 41 Abs. 1 LPVG BW
  • Seminargebühr

    490,00 EUR
    Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Baden-Württemberg
    Tel. 0711 975746-00
    info.bawu@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (12 Bewertungen)
    89,86 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Ergänzende Seminarangebote zur Eingruppierung der Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten nach EG-TV Nr. 6 G BW
Tarifgeschichte: Der Weg zum TVöD-VKA und zum neuen EG-TV Nr. 6 G BW und zum Entgeltgruppenverzeichnis
Inhalte des EG-TV Nr. 6 G BW: Aufbau und Anlagen, u.a. Anlage 1, Vorbemerkungen und Anlage 2, Entgeltgruppenverzeichnis
Grundlagen der Eingruppierung im Geltungsbereich des EG-TV Nr. 6 G BW: Begriffe des tariflichen Eingruppierungsrechts (u.a. Arbeitsvorgang, auszuübende Tätigkeit)
Akteur*innen der Eingruppierung – wer ist im Betrieb/in der Dienststelle an der Eingruppierung beteiligt?
Vertiefung: Begriffe aus dem tarifvertraglichen Eingruppierungsrecht
Weitere Definitionen und Begriffe zur Eingruppierung: z.B. Tarifautomatik
Plenum: Praxisbeispiele zur Eingruppierung von Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten in eine höhere Entgeltgruppe
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen von Ein- und Höhergruppierungen von Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten


 
 

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

TVöD spezial: Landesbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6 G zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich Baden-Württemberg

Grundlagen des Eingruppierungsrechts

  • Seminarnummer 1900-2507031
  • Ort 70174 Stuttgart, memox
  • Termin 03.07.2025
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