LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 LPVG BW)
Als Personalratsmitglied werden Sie täglich mit den unterschiedlichsten Problemen konfrontiert. Um sie zu lösen und die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten zu können, benötigen Sie fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsgesetzes. Zudem müssen Sie aber auch über die Fähigkeit verfügen, Ihr Wissen in der Praxis anzuwenden.
Dieses Seminar vermittelt beides: grundlegendes Wissen und Handlungskompetenz. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundlagen des Personalvertretungsrechts, die Aufgaben und die Geschäftsführung des Personalrats sowie die Frage, wie Sie an Entscheidungen Ihrer Dienststelle mitwirken können. Darüber hinaus erfahren Sie, in welchen Fällen Sie als Personalratsmitglied für die Personalratsarbeit freigestellt werden und wie Sie Ihren Anspruch auf Schulung geltend machen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Grundlagen des Landespersonalvertretungsrechts
- Allgemeine Aufgaben des Personalrats
- Die Geschäftsführung des Personalrats, u.a.: Einberufung von Sitzungen, Ersatzmitglieder, Schutz der Personalratsmitglieder, Zusammenarbeit mit der Frauenvertretung
- Die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten
- Freistellung, Schulungsansprüche, personelle und materielle Ansprüche
Mit Übungen und Fallbeispielen aus der betrieblichen Praxis.
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Termin
15.09. – 19.09.2025 -
Ort
74821 Mosbach, ver.di Bildungszentrum Mosbach -
Seminarnummer
1905-2509151 -
Teilnehmendenkreis
Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Freistellung
§ 44 Abs. 1 LPVG BW, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Kostenübernahme
§ 41 Abs. 1 LPVG BW, § 179 Abs. 8 SGB IX -
Seminargebühr
1.090,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 832,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Stuttgart
Tel. 0711 9757 497-0
info.stuttgart@verdi-bub.de -
Bewertung
97,56 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Grundlagen der Arbeit als gesetzliche Interessenvertretung
Einstieg in das Arbeitsrecht, Überblick anhand der Normenpyramide
Überblick über das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg
Umgang mit dem Gesetz und Klärung von Rechtsbegriffen
Zusammenarbeit des Personalrats mit der Dienststelle bzw. Dienststellenleitung, Vierteljahresgespräch (§§ 2, 68, 72 LPVG BW)
Verschwiegenheitspflicht (§ 7 LPVG BW)
Allgemeine Aufgaben des Personalrats (§ 70 LPVG BW)
Funktion des Personalrats bei der Überwachung von Tarifverträgen (§ 70 Abs. 1 Ziff. 2 LPVG BW)
Zusammenarbeit von Personalrat und Gewerkschaften (§§ 2, 32 Abs. 3, 53 Abs. 2 LPVG BW)
Dienstvereinbarungen (§ 85 LPVG BW)
Zusammenarbeit des Personalrats mit (u.a.)
- der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) (§§ 30, 37 LPVG BW)
- der Schwerbehindertenvertretung (SBV) (§§ 30, 37 LPVG, §§ 178 ff. SGB IX)
- der*dem Beauftragten für Chancengleichheit (§ 30 LPVG BW)
Die Geschäftsführung des Personalrats, u.a. Sitzungen, Beschlüsse, Kosten und Sachaufwand (§§ 28-42 LPVG)
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder:
- Freistellungsmöglichkeiten und Schulungsansprüche (§§ 44, 45 LPVG BW)
- Behinderungs- und Benachteiligungsverbot (§§ 6, 46 LPVG BW)
- Schutz vor Kündigung und Versetzung (§ 47 LPVG BW, § 15 KSchG)
Überblick über die Beteiligungsrechte (einschl. der Verfahren) des Personalrats (§§ 73-90 LPVG BW)
Das Antragsrecht des Personalrats (§ 84 LPVG BW)
Beschlussverfahren und gerichtliche Entscheidungen (§§ 92, 93 LPVG BW)
Darstellung der Stufenvertretung und der Zusammensetzung des Gesamtpersonalrats (§§ 54, 55 LPVG BW)
Anmeldung zum Seminar
LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 LPVG BW)
- Seminarnummer 1905-2509151
- Ort 74821 Mosbach, ver.di Bildungszentrum Mosbach
- Termin 15.09. – 19.09.2025
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