Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Das Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann.
Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar erzwingen.
Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein hoher Stellenwert beigemessen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats
- Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung
- Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen
- Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren
-
Termin
24.03. – 28.03.2025
Beginn erster Seminartag: 10:00 Uhr
Ende letzter Seminartag: 15:00 Uhr -
Ort
72764 Reutlingen, City Hotel Fortuna Reutlingen -
Seminarnummer
1909-2503241 -
Teilnehmendenkreis
Betriebsratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG -
Seminargebühr
1.360,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 779,00 EUR inkl. MwSt.
Ohne Übernachtung: 250,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Reutlingen
Tel. 0721 9881 377-3
info.reutlingen@verdi-bub.de -
Bewertung
96,64 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Erfahrungsaustausch über die betriebliche Situation
Überblick über die Regelungen zur Mitbestimmung im BetrVG
Darstellung der Grenzen der betrieblichen Mitbestimmung und Begriffsklärungen/Definitionen zu u.a.:
- Tarifvorrang und Tarifvorbehalt
- Öffnungsklauseln und Günstigkeitsprinzip
- Initiativrecht des Betriebsrats als Folge der erzwingbaren Mitbestimmung
Beispiele für die Ausübung der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten anhand einzelner Felder gemäß § 87 BetrVG (z. B. Ordnung des Betriebs, Arbeitszeitregelungen, technische (Kontroll-)Einrichtungen, betriebliche Lohngestaltung)
Systematisches Vorgehen im Mitbestimmungsverfahren
Ausübung der Mitbestimmung und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Informationsarbeit und Zusammenarbeit mit der Belegschaft
Betriebsvereinbarungen als Ergebnis der Mitbestimmung:
- Abschluss von Betriebsvereinbarungen (§ 77 BetrVG)
- Form und Inhalt von Betriebsvereinbarungen
- Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen
- Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
- Unterschied zwischen erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabreden (Definition; Unterschied zur Betriebsvereinbarung)
Einigungsstelle:
- Rechtliche Grundlagen (§§ 76, 76a BetrVG)
- Aufgaben der Einigungsstelle, Verfahren der Einberufung und Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens (§ 76 BetrVG)
Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
Beschwerderecht (§ 85 BetrVG)
Hinzuziehung externer Sachverständiger (§ 80 Abs. 3 BetrVG)
Anmeldung zum Seminar
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
- Seminarnummer 1909-2503241
- Ort 72764 Reutlingen, City Hotel Fortuna Reutlingen
- Termin 24.03. – 28.03.2025
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