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Grundlagen Betriebsrat (BR 4): Betriebliche Veränderungsprozesse

Beständig ist allein der Wandel!

Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich.

Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar.

Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
  • Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers
  • Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
  • Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen
  • Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat
  • Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen

  • Termin

    15.09. – 19.09.2025
    Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
    Ende letzter Seminartag: 15:00 Uhr
  • Hinweis

    Durchführung sichergestellt - noch freie Plätze vorhanden
  • Ort

    23570 Travemünde, Maritim Strandhotel Travemünde
  • Seminarnummer

    2100-2509151
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des BR-Grundseminars; vorheriger Besuch der BR-Grundseminare 2 und 3 empfohlen
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 179 Abs. 8 SGB IX
  • Seminargebühr

    1.360,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 1.105,00 EUR inkl. MwSt.
    Ohne Übernachtung: 425,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Hamburg
    Tel. 040 2372434-00
    info.hamburg@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (4.693 Bewertungen)
    96,11 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Vorstellung von Grundlagen unternehmerischer Entscheidungen und ihrer Auswirkungen auf Beschäftigte
Einstieg in die Informations- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei betrieblichen Veränderungen
Informations- und Beteiligungsrechte bei betrieblichen Veränderungen aktiv, geplant und gezielt konkretisieren – Informationen beschaffen, bewerten und einordnen
Rechtliche Grundlagen für BR-Initiativen gegenüber dem Arbeitgeber (z.B. § 80 oder § 85 BetrVG) 
Geheimhaltungspflicht des Betriebsrats (§ 79 BetrVG)
Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat zum Erkennen und Bewerten betrieblicher Veränderungen
Entwicklung eines innerbetrieblichen Informations- und Frühwarnsystems, u.a. in Bezug auf:

  • Informationsansprüche bei betrieblichen Veränderungen gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG
  • Unterrichtungs- und Beratungsrechte bei der Planung von baulichen Maßnahmen, technischen Anlagen und Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen (§ 90 BetrVG)
  • das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 91 BetrVG
  • Personalplanung und Beschäftigungssicherung (§§ 92, 92a BetrVG)
  • Beteiligung des Betriebsrats bei betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen (§§ 96 ff. BetrVG)

Funktion und Einbindung des Wirtschaftsausschusses bei betrieblichen Veränderungsprozessen (§§ 106, 109a BetrVG)
Die Betriebsänderung als Sonderfall betrieblicher Veränderungsprozesse (§ 111 BetrVG)
Rechtsfolgen einer Betriebsänderung
Interessenausgleich und Sozialplan gemäß §§ 111 ff. BetrVG sowie § 17 Abs. 1 und 2 KSchG
(Definition von Interessenausgleich und Sozialplan, wesentliche Inhalte und Unterschiede von Interessenausgleich und Sozialplan, Erzwingbarkeit, Grenzen des Einigungsstellenspruchs, Ablauf und Verfahrensweisen, Umgang mit Konflikten, Umsetzung eines Interessenausgleichs und Sozialplans im Betrieb; Folgen für einzelne Arbeitnehmer*innen)
Entwicklung einer betrieblichen Handlungsstrategie (Checkliste)

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Grundlagen Betriebsrat (BR 4): Betriebliche Veränderungsprozesse

Beständig ist allein der Wandel!

  • Seminarnummer 2100-2509151
  • Ort 23570 Travemünde, Maritim Strandhotel Travemünde
  • Termin 15.09. – 19.09.2025
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