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Renten- und Sozialversicherungsrecht

Was die gesetzliche Interessenvertretung über das Renten- und Sozialversicherungsrecht wissen sollte

Meine Rente muss zum Leben reichen: Traum oder Wirklichkeit? Stimmt es noch - die Rente ist sicher? Betriebs- und Personalräte müssen wissen, was im Rentenrecht 'gespielt' wird, um die Kolleg*innen informieren zu können und um pragmatische Lösungen zu finden.

Dies Seminar befasst sich gezielt mit den Kernthemen des Renten- und Sozialversicherungsrechts. Alle Aspekte, die für die täglichen Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung wichtig sind, werden leicht verständlich vermittelt. Anhand konkreter Berechnungsbeispiele werden wertvolle Tipps gegeben, um die Kolleg*innen in der betrieblichen Praxis kompetent zu beraten und zu unterstützen.

Dabei geht es nicht nur um den 'normalen' Übergang ins schöne Leben als Rentner*in. Was passiert z.B. mit der Rentenhöhe bei Arbeitslosigkeit wegen betriebsbedingter oder sonstiger Kündigung? Wie beeinflusst lange Krankheit meine Rentenansprüche? Was erwartet uns im Fall von Berufsunfähigkeit?

Ob Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung: Dieses Seminar hilft, die wichtigsten Leistungen der Sozialversicherung zu überschauen und zu verstehen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Sozialversicherung als Bestandteil der sozialen Sicherung
  • Die Versicherungsträger: Welche Risiken sind wo versichert?
  • Die Anspruchsberechtigten: Wer ist versichert?
  • Mini- und Midi-Jobs: Wie sind diese Kolleg*innen versichert?
  • Wie funktioniert die Finanzierung der Sozialversicherung und von Leistungsfällen?
  • Wie werden sozialversicherungsrechtliche Ansprüche durchgesetzt?
  • Spezialfälle: Sozialrechtliche Folgen der Beendigung oder des Ruhens eines Arbeitsverhältnisses
  • Flexibel in die Rente – Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen

  • Termin

    04.08. – 08.08.2025
  • Ort

    14109 Berlin-Wannsee, ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum (BBZ) Clara Sahlberg
  • Seminarnummer

    AS09-2508041
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 8 SGB IX
  • Seminargebühr

    1.490,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 924,00 EUR inkl. MwSt.
  • Bemerkung

    Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (18 Bewertungen)
    87,50 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Das Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge: Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), private Vorsorge und betriebliche Altersversorgung
Grundlagen der Gesetzlichen Rentenversicherung:

  • Anspruchsberechtigte
  • Beispiel-Berechnung - die Rentenformel: Entgeltpunkte (EP), Zugangsfaktoren (ZF), Rentenartfaktor (RAF), Aktueller Rentenwert (AW). Wie wird der Rentenwert berechnet?
  • Zahlenbeispiele für die Praxis (angewandte EZRA-Formel), Berechnung von Abschlägen
  • Rentenrelevante Zeiten: Beitragszeiten, Wartezeit, Berücksichtigungszeit, Ersatz-/Anrechnungs-/Zurechnungszeiten
  • Rentenarten
  • Frauen und Rentenversicherung
  • Renten und Hinzuverdienst
  • Rentenbesteuerung: Was ist vor- und nachgelagerte Besteuerung? Praktische Berechnung der Besteuerung

Flexibler Übergang in die Rente:

  • Möglichkeiten, um über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten, Folgen für den Rentenanspruch
  • Auswirkung von betrieblichen Zeitwertkonten für den Renteneintritt
  • Altersteilzeit: Überblick über die Inhalte des Altersteilzeitgesetzes, typische Modelle der Altersteilzeit
  • Sozialrechtliche Einbettung von Altersteilzeitverträgen
  • Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung

Was gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner*innen?
Allgemeine Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung in Bezug auf das Rentenversicherungsrecht:

  • Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Beantragung von Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft
  • Information der Belegschaft über sozialrechtliche Fragen, z.B. im Rahmen einer Betriebs-/Dienstversammlung


Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Renten- und Sozialversicherungsrecht

Was die gesetzliche Interessenvertretung über das Renten- und Sozialversicherungsrecht wissen sollte

  • Seminarnummer AS09-2508041
  • Ort 14109 Berlin-Wannsee, ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum (BBZ) Clara Sahlberg
  • Termin 04.08. – 08.08.2025
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