Whistleblowing: Schutz von betroffenen Beschäftigten
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung unter Einbeziehung des Gesetzgebungsverfahrens zum "Hinweisgeberschutzgesetz"
In Deutschland gibt es keine konkreten gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Whistleblowerinnen/Whistleblowern. Alle Gesetzesinitiativen zu dem Thema sind bisher gescheitert. Die Frage der Zulässigkeit von Whistleblowing ist daher bisher ausschließlich durch die Rechtsprechung geprägt.
Ende 2019 ist die EU-Whistleblower-Richtline offiziell in Kraft getreten. Sie soll den Schutz von Personen gewährleisten, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden und gilt für Hinweisgeber, die im privaten oder im öffentlichen Sektor tätig sind und im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben. Da die Mitgliedstaaten die Richtlinie bis zum Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen müssen, sollten sich Arbeitgeber und gesetzliche Interessenvertretungen auf die Umsetzung der Inhalte vorbereiten.
Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzesentwurf für einen Hinweisgeberschutzgesetz erstellt (Stand 25.3.2022). Der Entwurf soll die EU-Whistleblower-Richtlinie umsetzen und Klarheit darüber schaffen, wann und wie ein/eine Whistleblower*in bei der Meldung von Missständen geschützt ist. Im Seminar wird der jeweilige Stand des Gesetzgebungsverfahrens unter Einbeziehung der jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen selbstverständlich mit berücksichtigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Geltungsbereiche, Inhalte und Auswirkungen der EU-Richtlinie auf das nationale Recht unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes des Gesetzgebungsverfahrens zum "Hinweisgeberschutzgesetz" zur Umsetzung der EU-Richtlinie
- Whistleblowing: Begriffsklärung, Voraussetzungen für den Schutz von Hinweisgebenden nach der EU-Richtlinie, Pflicht zur Meldung über betriebsinterne Kanäle usw.
- Whistleblowing-Grundrecht auf Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte aus dem Grundgesetz kontra Treue- und Verschwiegenheitspflichten gegenüber dem Arbeitgeber
- Pflichten des Arbeitgebers zur Einführung eines Whistleblowing-Systems als Teil von Compliance- und Ethik-Richtlinien
- Überblick: Weitere Regelungen zur Meldung von Problemen oder Beschwerden über Missstände im Betrieb
- Beteiligungsrechte bei der Einrichtung von betrieblichen Whistleblowing-Systemen und Meldekanälen nach der EU-Richtlinie, Beschwerdestellen
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Termin
18.10. – 19.10.2022 -
Ort
90459 Nürnberg, Ringhotel Loews Merkur -
Seminarnummer
AS12-2210181 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Branche/Bereich
Alle Fachbereiche
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Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 8 SGB IX -
Seminargebühr
725,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
251,50 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
Tel. 0211 9046-870
zvs@verdi-bub.de
Geltungsbereiche und Inhalte der EU-Richtlinie, Auswirkungen auf das nationale Recht
Whistleblowing:
- Begriffsklärung
- Voraussetzungen für den Schutz von Hinweisgebenden nach der EU-Richtlinie
- Pflicht zur Meldung über betriebsinterne Kanäle usw.
Whistleblowing-Grundrecht auf Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte aus dem Grundgesetz kontra Treue- und Verschwiegenheitspflichten gegenüber dem Arbeitgeber
Pflichten des Arbeitgebers zur Einführung eines Whistleblowing-Systems als Teil von Compliance- und Ethik-Richtlinien
Überblick: Weitere Regelungen zur Meldung von Problemen im Betrieb oder bei Beschwerden über Missstände
Beteiligungsrechte bei der Einrichtung von betrieblichen Whistleblowing-Systemen oder Meldekanälen nach der EU-Richtlinie
Beschwerdestellen
Anmeldung zum Seminar
Whistleblowing: Schutz von betroffenen Beschäftigten
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung unter Einbeziehung des Gesetzgebungsverfahrens zum "Hinweisgeberschutzgesetz"
- Seminarnummer AS12-2210181
- Ort 90459 Nürnberg, Ringhotel Loews Merkur
- Termin 18.10. – 19.10.2022
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