Was tun, wenn die Temperaturen zu hoch sind?
Bedeutung der Arbeitsstättenregel A3.5 - Arbeitsschutzrecht und Mitbestimmung im Handel
Die Belastungen für die Beschäftigten im Handel nehmen in allen Bereichen zu. Gerade an Sommertagen sind die Beschäftigten durch steigende Temperaturen großen Belastungen ausgesetzt. Entweder ist es zu heiß, weil die Klimaanlage fehlt oder aber es ist zu kalt, weil die Klimaanlage durchgehend in Betrieb ist. Hinzu kommen moderne gläserne Bauten, die für eine übermäßige Sonneneinstrahlung sorgen.
Das Arbeitsschutzgesetz verlangt, eine Gefährdungsanalyse vorzunehmen. Mithilfe der Gefährdungsanalyse sollen Probleme festgestellt und beseitigt werden. Ziel ist es, eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit sicherzustellen.
Dem Betriebsrat bieten die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) eine gute Grundlage für die Mitwirkung und die praktische Umsetzung bei der Verbesserung des Gesundheitsschutzes im Betrieb.
Unser Tagesseminar informiert Sie über alle Anforderungen an Raumtemperaturen, die sich aus der Arbeitsstättenverordnung ergeben.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Einordnung der Technischen Regel ASR A3.5 in das System des Arbeitsschutzes
- Überblick über den Anwendungsbereich (z.B. Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume)
- Pflichten des Arbeitgebers beim Einrichten der Arbeitsstätte
- Lufttemperatur in Arbeitsräumen, hohe Sonneneinstrahlung und Außenlufttemperaturen über 26° C
- Ziele und Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung - wichtige Regelungspunkte aus Sicht des Betriebsrats
- Vorgehensweise, Methoden, Informationsquellen, Beurteilungsmaßstäbe
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einhaltung und Umsetzung der ASR A3.5
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Termin
16.08.2023
09:00 – 16:30 Uhr -
Hinweis
Dieses Seminar ist ohne Übernachtung vorgesehen. -
Ort
40470 Düsseldorf, ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH -
Seminarnummer
AS12-2308161 -
Teilnehmendenkreis
Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Branche/Bereich
Handel
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Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 179 Abs. 8 SGB IX -
Seminargebühr
390,00 EUR
Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
Tel. 0211 9046-870
zvs@verdi-bub.de
Überblick: Rechtsgrundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten (u.a. ArbSchG, Arbeitsstättenverordnung)
Regelungen zum Technischen Arbeitsschutz, Bedeutung der ASR V3
Inhalte der ASR V3:
- Zielstellung
- Anwendungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung usw.
Rechtliche Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG):
- Methoden und Instrumente einer Gefährdungsbeurteilung nach ASR V3
- Analyse der körperlichen und psychischen Belastungen
- Ablaufplanung einer Gefährdungsbeurteilung nach ASR V3
- Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle
Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte sowie Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Rechte und Möglichkeiten der Beschäftigten bei Nichtumsetzung der ASR V3:
- Gefährdungsanzeige
- Anzeige bei der Berufsgenossenschaft
Vertiefung anhand der Praxisanforderungen der Teilnehmenden
Regelungspunkte aus Sicht der gesetzlichen Interessenvertretung
Anmeldung zum Seminar
Was tun, wenn die Temperaturen zu hoch sind?
Bedeutung der Arbeitsstättenregel A3.5 - Arbeitsschutzrecht und Mitbestimmung im Handel
- Seminarnummer AS12-2308161
- Ort 40470 Düsseldorf, ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
- Termin 16.08.2023
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