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Mutterschutz – Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Mutterschutzgesetz: Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung

Für werdende oder stillende Mütter gelten spezielle Schutzvorschriften aus dem Mutterschutzgesetz. Ziel ist es, die Frau und das Kind vor arbeitsbedingten Gefahren und Gesundheitsschädigungen zu bewahren. Eine vorausschauende Umsetzung, auch bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, trägt dazu bei, Konflikte oder vorschnelle Beschäftigungsverbote zu verhindern, wenn eine Beschäftigte ihre Schwangerschaft bekannt gibt.

Möglichkeiten der betrieblichen Umsetzung (Schwerpunkt: Arbeitsgestaltung) werden anhand Ihrer Fragen diskutiert. Außerdem werden die Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung sowie ihre Gestaltungsmöglichkeiten erläutert.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Überblick: Rechtsgrundlagen, das Mutterschutzgesetz und weitere Verordnungen
  • Ziele der Novellierung des Mutterschutzgesetzes
  • Begriffsklärungen: u.a. unverantwortbare Gefährdung, Gefährdungsfaktoren
  • Überblick: Erforderliche Maßnahmen des Arbeitgebers zum Schutz vor Gesundheitsschädigungen Schwangerer und ungeborener Kinder
  • Einbindung des Mutterschutzes in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gefährdungsbeurteilung
  • Weitere Schutzmaßnahmen: Verbot der Mehr- und Nachtarbeit, Schutzfristen vor und nach der Entbindung, Freistellung für Untersuchungen, Umgestaltung der Arbeitsbedingungen usw.
  • Aufgaben, Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung

  • Termin

    14.11. – 15.11.2024
    Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
    Ende letzter Seminartag: 15:00 Uhr
  • Ort

    36037 Fulda, Altstadthotel Arte Fulda
  • Seminarnummer

    AS12-2411141
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des BR-/PR-/JAV-/SBV-Grundseminars
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 10 Abs. 5 BGleiG, analog Regelungen der Länder
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 8 SGB IX, § 10 Abs. 5 i.V.m. § 18 Abs. 3 BGleiG, analoge Regelungen der Länder
  • Seminargebühr

    750,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 271,00 EUR inkl. MwSt.
    Ohne Übernachtung: 150,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (21 Bewertungen)
    89,26 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Vorschriften zum Mutterschutz, u.a.:

  • Mutterschutzgesetz
  • Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz
  • Sozialgesetzbuch V
  • Arbeitsschutzgesetz

Nutzen der Vorschriften für die Beschäftigten und für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Besondere Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen der betrieblichen Umsetzung der Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für werdende Mütter:

  • Gestaltungsgebote im Arbeitsschutz, bezogen auf die speziellen Gefahren für werdende Mütter nach u.a. § 4 Nr. 6 ArbSchG
  • Pflicht des Arbeitgebers zur Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen nach §§ 5, 6 ArbSchG in Bezug auf die mit der Arbeit verbundenen besonderen Gefährdungen für schwangere Frauen

Überblick über die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitgebers zum Schutz vor Gesundheitsschädigungen schwangerer Frauen und des werdenden Kindes:

  • technisch (Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsverfahren)
  • organisatorisch (Veränderung der Arbeitszeit und Tätigkeiten)
  • personenbezogen (Versetzung, Beschäftigungsverbot)

Weitere Schutzmaßnahmen, z.B. vor Benachteiligung am Arbeitsplatz
Beteiligungsrechte, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung, z.B.:

  • Überwachungspflichten zum Schutz der Beschäftigten und der Einhaltung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen und bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Mitbestimmungsrechte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Arbeitszeitgestaltung
  • Beteiligungsrechte bei der Personalplanung und -entwicklung


Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Mutterschutz – Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Mutterschutzgesetz: Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung

  • Seminarnummer AS12-2411141
  • Ort 36037 Fulda, Altstadthotel Arte Fulda
  • Termin 14.11. – 15.11.2024

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