Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf
Arbeitgeber sind nach § 167 Abs. 2 SGB IX zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) verpflichtet. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitgeber ein BEM durchzuführen. Ziele sind die Gesundheitsprävention, die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und der Erhalt des Arbeitsplatzes. Das BEM soll alle arbeitsunfähig Erkrankten bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die Beschäftigung bis zur Rente sichern.
BEM ist ein Teilaspekt der Betrieblichen Gesundheitsförderung und ist nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für den Betriebs-/Personalrat eine wichtige Aufgabe. Ihre Beteiligung am BEM ist verpflichtend und steht weder zur Disposition des Arbeitgebers noch zur Disposition der betroffenen Beschäftigten.
Die Arbeitsgerichte haben verbindliche Verfahrenspflichten zur Umsetzung des BEM, zum Schutz von (Gesundheits-)Daten und zur Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung entwickelt.
Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf des BEM-Verfahrens. Checklisten und beispielhafte Regelungen aus Betriebs- und Dienstvereinbarungen werden vorgestellt, die Struktur und Durchführung eines BEM-Gesprächs wird erläutert.
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Termin
24.03. – 28.03.2025 -
Ort
14109 Berlin-Wannsee, ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum (BBZ) Clara Sahlberg -
Seminarnummer
AS12-2503241 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, § 179 Abs. 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV -
Seminargebühr
1.490,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 924,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
Tel. 0211 9046-870
zvs@verdi-bub.de -
Bewertung
94,70 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Erfahrungsaustausch zu Zeiten von Arbeitsunfähigkeit und zum Umgang mit Krankheit im Betrieb
Rechtliche Grundlagen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung der Arbeits- und Verwaltungsgerichte:
- Betriebliche Wiedereingliederung nach § 167 Abs. 2 SGB IX
- Mitbestimmungsrecht der gesetzlichen Interessenvertretung
- Rechtsprechungsübersicht, z.B. zur personenbedingten Kündigung oder zu Rechten und Pflichten der Interessenvertretung
Gesundheit, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit in der betrieblichen Praxis (u.a. Überblick zu den Regelungen im SGB V und SGB VII)
Eingliederungs- statt Rückkehrgespräch, Pflichten des Arbeitgebers
Sanktionen für Arbeitnehmer*innen bei Zustimmungsverweigerung, Auswirkungen auf den Kündigungsschutz
Beanspruchungen und Belastungen am Arbeitsplatz (Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, Stellenbeschreibung)
Interne und externe Beteiligte des BEM
Fördermöglichkeiten für die Beteiligten
Regelungsinhalte einer Dienst-/Betriebsvereinbarung zum BEM
Tipps für die praktische Umsetzung von Dienst-/Betriebsvereinbarungen zum BEM
Gesprächskompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Erkennen, Vermeiden und Lösen von Konflikten)
Präventionsgespräche:
- Unterschiedliche Interessen und Ziele der Akteur*innen erkennen und benennen
- Rechtliche Einschätzung von riskanten Gesprächsthemen
Anmeldung zum Seminar
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf
- Seminarnummer AS12-2503241
- Ort 14109 Berlin-Wannsee, ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum (BBZ) Clara Sahlberg
- Termin 24.03. – 28.03.2025
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