Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss
Für Ihre Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA) bietet dieses Einstiegsseminar eine fundierte Orientierungshilfe. Sie erhalten praktische Tipps und Anregungen für ein wirkungsvolles Engagement.
Im Fokus stehen die Fragen: Was kann der Arbeitsschutzausschuss zur Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen bewirken, und wie können die Arbeitnehmervertreter*innen im ASA darauf hinwirken?
Außerdem werden die betrieblichen Akteur*innen im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen etc.) vorgestellt: ihre Aufgaben, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Unterstützung sowie der Mitbestimmung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Arbeitsschutzausschuss: Aufgaben, Rechte, Pflichten, Arbeitsweise
- Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick
- Mögliche Aktivitäten des ASA: Arbeitsbedingungen verbessern statt Krankheit verwalten, Bestandsaufnahme, erfolgversprechende Ansatzpunkte, realistische Zielsetzung, Umsetzungsschritte planen
- Rolle und Wirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmendenvertreter*innen im ASA
- Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher Interessenvertretung und übrigen Arbeitsschutz-Akteur*innen: Wer ist zuständig? Wer unterstützt uns? Wie können wir über die Akteur*innen und deren Engagement mitbestimmen?
- Aufgaben der betrieblichen Arbeitsschutz-Akteur*innen (Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen etc.)
- Umsetzung der DGUV Vorschrift 1 und 2 (Kurzüberblick)
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Termin
26.05. – 28.05.2025
Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
Ende letzter Seminartag: 15:00 Uhr -
Ort
44135 Dortmund, Mercure Hotel Dortmund Centrum -
Seminarnummer
AS12-2505261 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 8 SGB IX -
Seminargebühr
1.030,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 461,00 EUR inkl. MwSt.
Ohne Übernachtung: 201,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
Tel. 0211 9046-870
zvs@verdi-bub.de -
Bewertung
95,73 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Rechtliche Grundlagen: Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick
Aufgaben der Akteur*innen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Betrieb und Dienststelle:
- Wer ist zuständig, und wer unterstützt uns? (z.B. Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen usw.)
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA): Aufgaben, Rechte und Pflichten
Zusammensetzung des ASA, Rolle und Aufgaben der Mitglieder
Rolle und Wirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmendenvertreter*innen im ASA
Arbeitsbedingungen verbessern statt Krankheit verwalten!
Arbeitsweise des ASA:
- Bestandsaufnahme: Wo liegen die gesundheitlichen Probleme in unserem Betrieb, was belastet die Menschen am meisten?
- Umsetzungsdefizite von Arbeitsschutzvorschriften
- Welche Ansatzpunkte versprechen am ehesten Umsetzungsergebnisse?
- Realistische Zieldefinition
- Umsetzungsplanung, systematisches Vorgehen
Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz (Überblick)
Zusammenarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung mit dem ASA und den übrigen Arbeitsschutzverantwortlichen
Anmeldung zum Seminar
Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss
- Seminarnummer AS12-2505261
- Ort 44135 Dortmund, Mercure Hotel Dortmund Centrum
- Termin 26.05. – 28.05.2025
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