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Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche

Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen

Aus Angst um ihren Arbeitsplatz gehen Beschäftigte krank zur Arbeit. Arbeitgeber nutzen Krankenrückkehrgespräche, um Druck auszuüben bzw. die Kündigung vorzubereiten. Krankendaten von Beschäftigten werden systematisch gesammelt; es gibt Krankenstandssenkung als Zielvorgabe, Prämien für Vorgesetzte, Leitfäden zum Umgang mit Kranken.

Dennoch: Es bleibt illegal, den Gesundheitszustand auszuspionieren, vertrauliche Krankendaten zu erfragen und systematisch auszuwerten. Auch widersprechen 'Fehlzeitenmanagement', Krankenrückkehrgespräch u.Ä. dem gesetzlichen Auftrag zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß SGB IX.

Wie kann sich die Interessenvertretung für den Schutz der Beschäftigten einsetzen? Was kann sie gegen eine missbräuchliche Praxis in ihrem Betrieb tun? Im Seminar informieren wir zu diesen Fragen und skizzieren kurz das BEM-Verfahren als Alternative.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Zum Umgang mit Kranken im Betrieb: Was ist Unterstützung, was ist Erpressung?
  • Krankenrückkehr-/Gesundheitsgespräche, Fehlzeitenmanagement u.Ä.: Ziele, Grenzen zur Illegalität
  • Arbeitsrechtliche Auswirkungen für Beschäftigte (z.B. 'krankheitsbedingte' Kündigung); Persönlichkeitsrechte
  • Datenschutz: Wie gegen Erhebung und Missbrauch von Krankendaten vorgehen?
  • Gesetzliche Präventionspflicht des Arbeitgebers, Betriebliches Eingliederungsmanagement (Kurzüberblick)
  • Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung, Rechte der Betroffenen
  • Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung, Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit

  • Termin

    10.06.2025
    09:00 – 16:30 Uhr
  • Ort

    90459 Nürnberg, Ringhotel Loews Merkur
  • Seminarnummer

    AS12-2506101
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 8 SGB IX
  • Seminargebühr

    490,00 EUR
    Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (89 Bewertungen)
    96,11 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Zum Umgang mit Kranken im Betrieb: Was ist Unterstützung, was ist Erpressung?
Krankenrückkehrgespräche (KRG), „Gesundheitsgespräche“, Fehlzeitenmanagement u.Ä.:

  • Was wird damit bezweckt, wo liegen die Grenzen zur Illegalität?

Arbeitsrechtliche Auswirkungen auf die betroffenen Beschäftigten:

  • Gibt es eine Verpflichtung zur Teilnahme am Gespräch?
  • Welche Folgen können sich aus den Gesprächen für die Beschäftigten ergeben?

Risiko krankheitsbedingte Kündigung
Krankenrückkehrgespräche contra Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten
Datenschutz: Wie gegen Erhebung und Missbrauch von Krankendaten vorgehen?
Gesetzliche Präventionspflicht des Arbeitgebers:

  • Kurzüberblick: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung:
  • Rechte der betroffenen Beschäftigten

Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung, Regelungen in Bezug auf Arbeitsunfähigkeit

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche

Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen

  • Seminarnummer AS12-2506101
  • Ort 90459 Nürnberg, Ringhotel Loews Merkur
  • Termin 10.06.2025

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