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Online-Seminar: Betriebliches Eingliederungsmanagement (kompakt, in Teilzeit)

Rechtliche Grundlagen und Ziele des BEM, Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen. Ziel ist es, die betroffenen Beschäftigten bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz bis zur Rente zu sichern.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Teilaspekt der Betrieblichen Gesundheitsförderung und stellt nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern für alle gesetzlichen Interessenvertretungen eine wichtige Aufgabe im Arbeits- und Gesundheitsschutz dar. Ihre Beteiligung am BEM ist verpflichtend und steht weder zur Disposition des Arbeitgebers noch der betroffenen Beschäftigten.

Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung hat in den letzten Jahren verbindliche Verfahrenspflichten zur Durchführung des BEM, zu den Anforderungen an den Schutz der personenbezogenen (Gesundheits-)Daten der betroffenen Beschäftigten und zum Umfang der Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung entwickelt.

Dieses Online-Seminar bietet eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen, die Bestandteile und den Ablauf des BEM-Verfahrens sowie die Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und den Erhalt des Arbeitsplatzes der betroffenen Beschäftigten. Checklisten und Beispiele für Regelungen in Betriebs- und Dienstvereinbarungen werden vorgestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Ziele, Rechtsgrundlagen, Definitionen des BEM und verbindliche Verfahrensregeln der Arbeitsgerichtsbarkeit für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Das BEM als Teil der Gesundheitsförderung im Betrieb
  • Schritte, Ablauf des Verfahrens und betriebliche Umsetzung
  • BEM-Daten verarbeiten: Schutz der Beschäftigten vor Datenmissbrauch sicherstellen
  • Aufgaben und Rollen der an der Durchführung des Verfahrens Beteiligten
  • Folgen eines unterlassenen BEM-Verfahrens für den Arbeitgeber (aktuelle Rechtsprechung zu den Folgen eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen § 167 Abs. 2 SGB IX)
  • Unterstützung der BEM-Verfahren und -Maßnahmen durch externe Kooperationspartner*innen
  • Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung

  • Termin

    17.11. – 21.11.2025
    Beginn erster Seminartag: 09:00 Uhr
    Ende letzter Seminartag: 13:00 Uhr
  • Hinweis

    Das Online-Seminar beginnt jeden Tag um 09:00 Uhr und endet täglich um 13:00 Uhr.
  • Ort

    Internet, ver.di Bildung + Beratung gGmbH
  • Seminarnummer

    AS12-2511173
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, § 179 Abs. 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV
  • Seminargebühr

    1.090,00 EUR
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de

Ziele, gesetzliche Grundlagen und Definitionen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement als Teil betrieblicher Gesundheitsförderung
Aspekte des Betrieblichen Eingliederungsmanagements:

  • Klärungsverfahren nach § 167 Abs. 2 SGB IX
  • Präventionspflicht des Arbeitgebers
  • Stufenweise Wiedereingliederung als mögliche Maßnahme des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung und der*des Beschäftigten
  • Schritte, Ablauf des Verfahrens und betriebliche Umsetzung

Fördermöglichkeiten durch das Integrationsamt und andere Rehabilitationsträger
Externe Kooperationspartner*innen zur Unterstützung des BEM-Verfahrens und der Maßnahmen
Arbeitsrechtliche Konsequenzen für betroffene Beschäftigte:

  • Kündigungsprävention, Krankheitsprävention
  • Mögliche Auswirkungen auf eine personenbedingte Kündigung

Datenschutz beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement:

  • Umgang mit "BEM-Daten" nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO
  • Schutz der Beschäftigten vor Datenmissbrauch

Folgen eines unterlassenen BEM-Verfahrens für den Arbeitgeber
Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Mögliche Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung (Übersicht)

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Online-Seminar: Betriebliches Eingliederungsmanagement (kompakt, in Teilzeit)

Rechtliche Grundlagen und Ziele des BEM, Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung

  • Seminarnummer AS12-2511173
  • Ort Internet, ver.di Bildung + Beratung gGmbH
  • Termin 17.11. – 21.11.2025

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