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Achtung, ich kann nicht mehr!

Sinn und Zweck von Gefahren-/Überlastungsanzeigen

Arbeitsverdichtung und stetig neue Arbeitsanforderungen führen zu wachsenden Leistungsanforderungen an die Beschäftigten. Mit der steigenden Arbeitsbelastung wächst folglich auch der Druck auf Beschäftigte. Dies wiederum geht oft einher mit Überforderung oder auch Angst vor Fehlleistung.

Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund massiver Überlastung sogar zu Vermögens- oder Sachschäden durch Beschäftigte oder zu Gesundheitsschäden bei Beschäftigten selbst. Dies kann zu arbeits-, aber auch straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen.

Die Überlastungsanzeige bietet Beschäftigten die Möglichkeit, auf die jeweiligen unter Umständen gefährdenden Situationen aufmerksam zu machen und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können.

Das Seminar behandelt Rechtsgrundlagen (inklusive aktueller Rechtsprechung), Voraussetzungen, aber auch die Folgen von Gefahren-/Überlastungsanzeigen sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber. Neben praktischen Beispielen werden für Gefahren-/Überlastungsanzeigen auch mögliche Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung vorgestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Gefahren-/Überlastungsanzeige – Ziele, Bedeutung und Funktion
  • Inhalt, Form sowie Aufbewahrung der Gefahren-/Überlastungsanzeige
  • Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an eine Gefahren-/Überlastungsanzeige
  • Zusammenhang zwischen Gefahren-/Überlastungsanzeige und Arbeits- und Gesundheitsschutz (z.B. Entlastung)
  • Überblick: Arbeitnehmerhaftung
  • Strategien, Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
  • Mögliche Inhalte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zur Gefahren-/Überlastungsanzeige

  • Termin

    25.11. – 27.11.2025
    Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
    Ende letzter Seminartag: 15:00 Uhr
  • Ort

    36037 Fulda, Altstadthotel Arte Fulda
  • Seminarnummer

    AS12-2511251
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 8 SGB IX
  • Seminargebühr

    1.030,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 484,00 EUR inkl. MwSt.
    Ohne Übernachtung: 234,00 EUR inkl. MwSt.
  • Bemerkung

    Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (118 Bewertungen)
    95,94 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Gefahren-/Überlastungsanzeige – Ziele, Bedeutung und Funktion
Inhalt und Form sowie Aufbewahrung der Gefahren-/Überlastungsanzeige
Arbeitsvertragliche Neben- und Hinweispflichten der Beschäftigten zur Schadensvermeidung bzw. beim Schadenseintritt
Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung (Haftung bei Schäden, die im Rahmen der Ausübung des Arbeitsverhältnisses verursacht werden)
Arbeits- und Gesundheitsschutz – Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten bei der Ausgestaltung der Arbeitsplätze
Rechtliche und betriebliche Folgen von Gefahren-/Überlastungsanzeigen
Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit Gefahren-/Überlastungsanzeigen
Beispiele für Gefahren-/Überlastungsanzeigen 
Gefahren-/Überlastungsanzeige und Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, z.B. Gefährdungsbeurteilungen nach
§ 5 ArbSchG
Schlussfolgerungen für Arbeitszeitregelungen und für die Personalbedarfsplanung
Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Gefahren-/Überlastungsanzeige

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Achtung, ich kann nicht mehr!

Sinn und Zweck von Gefahren-/Überlastungsanzeigen

  • Seminarnummer AS12-2511251
  • Ort 36037 Fulda, Altstadthotel Arte Fulda
  • Termin 25.11. – 27.11.2025
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