Künstliche Intelligenz (kompakt)
Einführung in die Mitbestimmungsrechte und Handlungsfelder der gesetzlichen Interessenvertretung
Künstliche Intelligenz entfaltet in der Arbeitswelt eine enorme Dynamik und führt zu einer neuen Stufe des Wandels. Vor allem Systeme des maschinellen Lernens werden in Unternehmen und Verwaltungen erprobt und eingesetzt. Mit den Möglichkeiten der KI werden neue Geschäftsprozesse entwickelt, die Arbeitsinhalte und berufliche Anforderungen nachhaltig prägen werden. Die Europäische Union hat im Juli 2024 einen Regulierungsrahmen, den Artificial Intelligence Act (AI-Act), verabschiedet.
Mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen sind neue Möglichkeiten verbunden, gefährliche und körperlich belastende Arbeit zu reduzieren, Beschäftigte von monotonen Tätigkeiten zu entlasten oder sie bei komplexen Aufgaben zu unterstützen.
Im Seminar werden nach einer Bestandsanalyse und der Vorstellung von Beispielen bereits eingesetzter KI-Systeme der Unterschied zwischen KI- und IT-Systemen sowie die arbeits- und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen im Überblick erläutert. Es werden Handlungsfelder der gesetzlichen Interessenvertretung für die betriebliche Praxis und den Einsatz von KI im Rahmen der europäischen und nationalen Regelungen entwickelt und Möglichkeiten der systematischen Beteiligung der Beschäftigten aufgezeigt und Inhalte für betriebliche Regelungen vorgestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- KI-Systeme im Unternehmen und Betrieb erkennen und identifizieren
- Künstliche Intelligenz, IT-Systeme: Definition, Unterschiede und Abgrenzung
- Überblick Rechtliche Voraussetzungen sowie Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte beim betrieblichen Einsatz von KI-Systemen
- Datenschutzaspekte bei KI-Anwendungen
- Ethikleitlinien für eine vertrauenswürdige KI mit Blick auf den AI-Act, Ziele für die Beteiligung und Mitbestimmung der gesetzlichen Interessenvertretung
- Pflichten des Arbeitgebers beim Einsatz von KI-Systemen, u.a. Schutz personenbezogener Beschäftigtendaten, Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Mögliche Strategien menschengerechter Arbeitsgestaltung bei Einführung, Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen
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Termin
23.06. – 25.06.2025
Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
Ende letzter Seminartag: 15:00 Uhr -
Ort
90459 Nürnberg, Ringhotel Loews Merkur -
Seminarnummer
AS16-2506232 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG -
Seminargebühr
1.030,00 EUR
Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
Tel. 0211 9046-870
zvs@verdi-bub.de -
Bewertung
90,51 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
KI-Systeme erkennen und identifizieren, die im Betrieb eingesetzt werden sollen
Was bedeutet Künstliche Intelligenz eigentlich?
Definitionen und Unterschied: Künstliche Intelligenz und IT-Systeme
Rechtliche Voraussetzungen sowie Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte beim betrieblichen Einsatz von KI-Systemen
Datenschutzaspekte bei KI-Anwendungen
Ethikleitlinien für eine vertrauenswürdige KI mit Blick auf den AI-Act, Ziele für die Beteiligung und Mitbestimmung der gesetzlichen Interessenvertretung
Pflichten des Arbeitgebers beim Einsatz von KI-Systemen, u.a. Schutz personenbezogener Beschäftigtendaten und Arbeits- und Gesundheitsschutz
Strategien für eine menschengerechte Arbeitsgestaltung bei der Einführung, Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen
Möglichkeiten, externen Sachverstand hinzuzuziehen
Anmeldung zum Seminar
Künstliche Intelligenz (kompakt)
Einführung in die Mitbestimmungsrechte und Handlungsfelder der gesetzlichen Interessenvertretung
- Seminarnummer AS16-2506232
- Ort 90459 Nürnberg, Ringhotel Loews Merkur
- Termin 23.06. – 25.06.2025
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