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Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen und Softwareanwendungen

Digitalisierung mitgestalten

Viele Betriebs- und Personalräte haben IT-Systeme bereits frühzeitig in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen geregelt. Inzwischen ist jedoch viel geschehen: Die damaligen Initiatoren sind nicht mehr Mitglied im Gremium, die Technik hat sich sprunghaft weiterentwickelt.

Insbesondere dann, wenn 'alte' Technik durch neue IT-Systeme ersetzt wird, stellt sich die Frage, ob dies überhaupt mitbestimmungspflichtig ist und wie die Regelungen der bestehenden Vereinbarungen auszulegen sind bzw. inwieweit sie eingehalten werden können.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen
  • Umfang und Reichweite der Mitbestimmung (von der Nutzung von Bürokommunikationssystemen über den Einsatz von KI-Technologien bis hin zur Nutzung von (betrieblichen) Social Media)
  • Arbeitnehmerdatenschutzrecht auf der Grundlage europarechtlicher Regelungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze
  • Folgen der Nutzung moderner IT-Systeme (z.B. Entgrenzung von Arbeitsort und Arbeitszeit durch Nutzung mobiler Geräte)
  • Regelungen in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen: Datenschutz, digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten, Nutzung digitaler Endgeräte ...
  • Möglichkeiten der Aktualisierung bisheriger betrieblicher Regelungen

Die Teilnehmer*innen werden gebeten, eigene Regelungsbeispiele aus ihren Betrieben/Verwaltungen mitzubringen und zur Diskussion zu stellen.

  • Termin

    01.09. – 03.09.2025
  • Ort

    74821 Mosbach, ver.di-Bildungszentrum Mosbach
  • Seminarnummer

    AS16-2509011
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG
  • Seminargebühr

    1.030,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 448,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (224 Bewertungen)
    89,55 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen bei IT-Systemen

  • zum Einsatz technischer Einrichtungen
  • zum digitalen Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • zur Arbeitszeit (Nutzung außerhalb des Betriebs)

Umfang und Reichweite der Mitbestimmung (von der Nutzung von Bürokommunikationssystemen über den Einsatz von KI-Technologien bis hin zur Nutzung von (betrieblichen) Social Media)
Arbeitnehmerdatenschutzrecht auf der Grundlage aktueller europarechtlicher Regelungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze
Umgang mit den Folgen der Nutzung moderner IT-Systeme, z.B. im Rahmen der Entgrenzung von Arbeitsort und Arbeitszeit durch Nutzung von Smartphones und mobilen Endgeräten
Vorstellung und Diskussion konkreter Regelungsansätze in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen, z.B.

  • zum Datenschutz
  • zur Verhaltens- und Leistungskontrolle
  • zum digitalen Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
  • zum Umgang mit und zu den Folgen der Nutzung digitaler betrieblicher oder privater Endgeräte (Bring Your Own Device) für den Datenschutz und für die Sicherheit von Daten des Betriebs
  • zu bestimmten Arbeitsformen wie z.B. Desk-Sharing, Telearbeit, Croudworking
  • zum E-Learning als Teil der Personalentwicklung
  • zur selbstorganisierten Personaleinsatzsteuerung in cyber-physikalischen Systemen usw.

Möglichkeiten der Anpassung und Aktualisierung bisheriger betrieblicher Regelungen

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen und Softwareanwendungen

Digitalisierung mitgestalten

  • Seminarnummer AS16-2509011
  • Ort 74821 Mosbach, ver.di-Bildungszentrum Mosbach
  • Termin 01.09. – 03.09.2025

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(Bei eintägigen Seminaren und mehrtägigen Seminaren ohne vorgesehene Übernachtungsoption nur auf Anfrage möglich.)
(z.B. behindertengerechtes Zimmer, Allergien, Ernährung etc.)

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