Gleichstellung im Betrieb durchsetzen
Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt ist immer noch Realität: Frauen verdienen im Schnitt deutlich weniger als Männer, werden weniger gefördert und sind in Führungspositionen unterrepräsentiert. Zudem leisten Frauen nach wie vor den größten Teil der Hausarbeit, der Kinderbetreuung oder der Pflege von nahen Angehörigen und arbeiten daher oft in Teilzeit – was im Alter zu Armut führen kann.
Wie kann Gleichstellung durchgesetzt werden? Was sind Voraussetzungen für diskriminierungsfreie Arbeitsplätze? Welche gesetzlichen Grundlagen zur betrieblichen Gleichstellungspolitik und welche Beteiligungsrechte gibt es?
Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen der betrieblichen Gleichstellung sowie über die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung. Es werden Strategien und Durchsetzungsmöglichkeiten mit dem Ziel der Schaffung von diskriminierungsfreien und vereinbarkeitsfördernden Arbeitsbedingungen erarbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Einführung in die gesetzlichen Grundlagen zur Gleichstellungspolitik (Grundgesetz, Beteiligungsgesetze, Entgelttransparenzgesetz, AGG, Mutterschutzgesetz usw.)
- Frauen und Arbeitswelt: Auswirkungen von geschlechterbezogener Benachteiligung (Studien, Statistiken, Forschungsansätze)
- Werkzeuge zur Analyse von geschlechterbezogener Ungleichheit
- Gleichstellungs- und Genderpolitik als Aufgabe des gesamten Gremiums (Bildung eines Ausschusses zur Gleichstellung)
- Geschlechtergerechte gute Arbeit (z.B. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Entgeltgestaltung)
- Beteiligungsrechte, Strategien und Durchsetzungsmöglichkeiten zur Umsetzung diskriminierungsfreier Arbeitsplätze
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Termin
10.03. – 12.03.2025
Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
Ende letzter Seminartag: 15:00 Uhr -
Ort
44135 Dortmund, Mercure Hotel Dortmund Centrum -
Seminarnummer
AS18-2503102 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 8 SGB IX -
Seminargebühr
1.030,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 461,00 EUR inkl. MwSt.
Ohne Übernachtung: 201,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
Tel. 0211 9046-870
zvs@verdi-bub.de -
Bewertung
97,58 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Einführung in die gesetzlichen Grundlagen zur Gleichstellungspolitik, u.a. Grundgesetz, Beteiligungsgesetze,
Entgelttransparenzgesetz, AGG, Mutterschutzgesetz
Frauen und Arbeitswelt: Auswirkungen von geschlechterbezogener Benachteiligung (Studien, Statistiken, Forschungsansätze)
Werkzeuge zur Analyse von geschlechterbezogener Ungleichheit im Arbeitsleben
Grundsätze einer geschlechtergerechten guten Arbeit:
- Genderperspektive im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Arbeitszeitgestaltung, Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
- Beispiele aus der betrieblichen Praxis
Beteiligungsrechte, Strategien und Durchsetzungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung zur Umsetzung diskriminierungsfreier Arbeitsplätze
Gleichstellungs- und Genderpolitik als Aufgabe des gesamten Gremiums (Bildung eines Ausschusses zur Gleichstellung)
Anmeldung zum Seminar
Gleichstellung im Betrieb durchsetzen
- Seminarnummer AS18-2503102
- Ort 44135 Dortmund, Mercure Hotel Dortmund Centrum
- Termin 10.03. – 12.03.2025
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