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TV-V spezial: Arbeitszeitregelungen und Arbeitnehmerhaftung in der Energiewirtschaft

Schwerpunkt: Rufbereitschaft und Ruhezeit nach dem ArbZG

Der TV-V enthält eine Reihe von Regelungen zur Arbeitszeit als Grundlage für die betriebliche Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung und für die Sonderformen der Arbeit (wie z.B. Rufbereitschaft). Neben der Einführung in die Arbeitszeitproblematik vermittelt Ihnen das Seminar einen Überblick über die im TV-V getroffenen Vereinbarungen und wie diese tarifkonform umgesetzt werden können.

Sie lernen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung kennen; die unterschiedlichen Regelungen und Begriffe des TV-V werden erläutert. Im Fokus stehen dabei Ihre Aufgaben und Beteiligungsrechte als Interessenvertretungsmitglied und die Gestaltung einer möglichen Dienst-/Betriebsvereinbarung.

Darüber hinaus werden im Seminar die Grundlagen der Arbeitnehmerhaftung im Überblick dargestellt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf möglichen arbeitzeitrechtlichen Verstößen und den Folgen für die Beschäftigten im Rahmen möglicher Schäden und Haftungsfälle.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung
  • Regelungsbedarf und Mitbestimmungsgrundlagen bei der Arbeitszeitgestaltung
  • Direktions-/Weisungsrecht des Arbeitgebers, Einfluss auf Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung
  • Rufbereitschaft als Sonderform der Arbeitszeit, Auswirkungen auf die "allgemeine" Arbeitszeitgestaltung
  • Überblick: Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung
  • Umfang der Schadensersatzpflicht, z.B. bei Schäden gegenüber Dritten
  • Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz der Beschäftigten vor Schadens- und Haftungsfällen

  • Termin

    14.04. – 16.04.2025
  • Ort

    74821 Mosbach, ver.di Bildungszentrum Mosbach
  • Seminarnummer

    AS19-2504141
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 8 SGB IX
  • Seminargebühr

    1.030,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 448,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0351 205 740-12
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (10 Bewertungen)
    86,67 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Erste Bestandsaufnahme der Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung im Betrieb
Einführung in die arbeitszeitrechtlichen und tarifvertraglichen Grundlagen zur Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung; Bedeutung arbeitsvertraglicher Regelungen
Regelungen und Begriffe zur Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit, Wechselschicht und Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit, Arbeitszeitkorridor, Sonderregelungen für bestimmte Beschäftigtengruppen
Rufbereitschaft als Sonderform der Arbeitszeit und Auswirkungen auf die „allgemeine“ Arbeitszeitgestaltung
Direktions-/Weisungsrecht des Arbeitgebers und Einfluss auf die Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung
Einführung: Gestaltung der Arbeitszeit und der Dienstpläne unter den erweiterten Grundsätzen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie unter Berücksichtigung der sozialen Belange der Beschäftigten
Die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern bei der Arbeitszeitgestaltung
Akteure der Dienstplangestaltung im Betrieb
Kurzdarstellung der Gestaltungserfordernisse an die Arbeitszeitregelungen und Dienstpläne im Betrieb
Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und der Haftung des Arbeitgebers:

  • Haftet der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber?
  • Ist die Haftung beschränkt?
  • Besteht eine Versicherungspflicht des Arbeitgebers?
  • Haftung gegenüber Arbeitskollegen
  • Haftung gegenüber Betriebsfremden (Kunden, Besucher usw.)
  • Umfang der Schadensersatzpflicht; Schadensberechnung
  • Wie wird der Schadensersatzanspruch durchgesetzt?

Arbeitnehmerhaftung und Zusammenhang mit arbeitszeitrechtlichen Verstößen
Schadensersatzpflicht und Haftungsumfang, z.B. gegenüber Dritten
Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Mögliche Inhalte/Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

TV-V spezial: Arbeitszeitregelungen und Arbeitnehmerhaftung in der Energiewirtschaft

Schwerpunkt: Rufbereitschaft und Ruhezeit nach dem ArbZG

  • Seminarnummer AS19-2504141
  • Ort 74821 Mosbach, ver.di Bildungszentrum Mosbach
  • Termin 14.04. – 16.04.2025

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