TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L
Für die Tarifwerke des TV-Länder und des TV-Hessen gelten nach jeweils langjährigen Verhandlungen mit den Arbeitgebern nun Entgeltordnungen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TV-Länder bzw. TV-Hessen aufgenommen.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Das Seminar 'Eingruppierungsrecht' vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-L/TV-H. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats.
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Termin
05.05. – 09.05.2025 -
Hinweis
Dieser Termin ist stark nachgefragt. -
Ort
29664 Walsrode, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode -
Seminarnummer
AS19-2505051 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG -
Seminargebühr
1.360,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 753,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
Tel. 0351 205 740-12
zvs@verdi-bub.de -
Bewertung
96,56 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Rechtsgrundlagen der gesetzes- und tarifkonformen Bildung des Entgelts nach TV-L/TV-H: Arbeitsrechtspyramide
Tarifgeschichte: Der Weg zum TV-L und zur Entgeltordnung, Auswirkungen auf die Beschäftigten
Überblick zu Grundbestandteilen der Entgeltbildung: §§ 12, 13 TV-L/TV-H Entgeltordnung - Anlage A, §§ 16, 17 TV-L/TV-H
Akteure der Eingruppierung – wer ist im Betrieb/in der Dienststelle an der Eingruppierung beteiligt?
Vertiefung zu § 12 TV-L/TV-H: Begriffe zum tarifvertraglichen Eingruppierungsrecht
Weitere Definitionen und Begriffe zur Eingruppierung: z.B. Tarifautomatik
Aufbau und Struktur der Entgeltordnung Teil I – Allgemeine Tätigkeitsmerkmale – Aufbau und Struktur einer Entgeltgruppe
Bedeutung von Protokoll- und Niederschriftserklärungen
Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers – zugewiesene tatsächliche Tätigkeit, Auswirkungen auf die Eingruppierung
Begriffsklärung: Arbeitsvorgang, Arbeitsschritte
Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung
Übungen und Fälle zur Eingruppierung in Bezug auf Teil I der Entgeltordnung
Aufbau und Struktur der Entgeltordnung Teil II – Besondere Tätigkeitsmerkmale
Besonderheiten des Teils III der Entgeltordnung – Beschäftigte mit handwerklich geprägten Tätigkeiten
Aufbau und Struktur von Teil III der Entgeltordnung – Begriffe und Definitionen
Übungen und Fälle zur Eingruppierung zu Teil II und III der Entgeltordnung
Beteiligungsrecht der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen der Ein- und Höhergruppierung
Anmeldung zum Seminar
TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L
- Seminarnummer AS19-2505051
- Ort 29664 Walsrode, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
- Termin 05.05. – 09.05.2025
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