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TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1

Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung

Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöD-Bund und der Entgeltordnung. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Sie gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um und lernen, spezielle Eingruppierungsfragen zu verstehen und ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert.

  • Termin

    05.05. – 09.05.2025
  • Ort

    29664 Walsrode, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
  • Seminarnummer

    AS19-2505053
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des BR-/PR-Grundseminars
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG
  • Seminargebühr

    1.360,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 744,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0351 205 740-12
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (157 Bewertungen)
    96,08 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Rechtsgrundlagen für gesetzes- und tarifkonforme Bildung des Entgelts nach TVöD-Bund: Arbeitsrechtspyramide
Tarifgeschichte: Der Weg zum TVöD-Bund und zur Entgeltordnung, Auswirkungen auf die Beschäftigten
Überblick zu den Grundbestandteilen der Entgeltbildung: §§ 12, 13 TVöD-Bund, Entgeltordnung - Anlage A, §§ 16, 17 TVöD-Bund
Darstellung: Akteure der Eingruppierung. Wer ist im Betrieb/in der Dienststelle an der Eingruppierung beteiligt?
Vertiefung zu § 12 TVöD-Bund: Begriffe aus dem tarifvertraglichen Eingruppierungsrecht
Weitere Definitionen und Begriffe zur Eingruppierung, z.B. Tarifautomatik
Aufbau und Struktur der Entgeltordnung Teil I – Allgemeine Tätigkeitsmerkmale – Aufbau und Struktur einer Entgeltgruppe
Bedeutung von Protokoll- und Niederschriftserklärungen
Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers – zugewiesene tatsächliche Tätigkeit und Darstellung des Zusammenhangs zur Eingruppierung
Klärung der Begriffe "Arbeitsvorgang" und "Arbeitsschritte"
Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung
Übungen und Fälle zur Eingruppierung zu Teil I der Entgeltordnung
Aufbau und Struktur der Entgeltordnung Teil II – Beschäftigte mit handwerklich geprägten Tätigkeiten
Besonderheiten des Teils III der Entgeltordnung – Besondere Tätigkeitsmerkmale
Aufbau und Struktur von Teil III der Entgeltordnung – Begriffe und Definitionen
Übungen und Fälle zur Eingruppierung zu Teil II und III der Entgeltordnung
Besonderheiten der Teile IV bis VI
Beteiligungsrecht der gesetzlichen Interessenvertretung bei Ein- und Höhergruppierungen

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1

Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung

  • Seminarnummer AS19-2505053
  • Ort 29664 Walsrode, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
  • Termin 05.05. – 09.05.2025

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