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TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1

Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-VKA

Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöD-VKA und der Entgeltordnung. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung VKA sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Sie gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um und lernen, spezielle Eingruppierungsfragen zu verstehen und Ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-VKA. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats dargestellt.

Wir bieten branchenspezifische Seminare u.a. für gesetzliche Interessenvertretungen im Gesundheitswesen und Krankenhäuser an. Auf die Besonderheiten des Besonderen Teils Krankenhäuser können unsere Referent*innen in diesem Seminar nicht eingehen.

  • Termin

    24.11. – 28.11.2025
    Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
    Ende letzter Seminartag: 15:00 Uhr
  • Ort

    04109 Leipzig, Leipzig Marriott Hotel
  • Seminarnummer

    AS19-2511241
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des BR-/PR-Grundseminars
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG
  • Seminargebühr

    1.360,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 1.152,00 EUR inkl. MwSt.
    Ohne Übernachtung: 444,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0351 205 740-12
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (462 Bewertungen)
    95,66 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Rechtsgrundlagen für die gesetzes- und tarifkonforme Bildung des Entgelts nach TVöD-VKA: Arbeitsrechtspyramide
Tarifgeschichte: Der Weg zum TVöD-VKA und zur Entgeltordnung sowie Auswirkungen auf die Beschäftigten
Überblick zu den Grundbestandteilen der Entgeltbildung: §§ 12, 13 TVöD-VKA, Entgeltordnung - Anlage A, §§ 16, 17 TVöD-VKA
Darstellung: Akteur*innen der Eingruppierung – wer ist im Betrieb/in der Dienststelle an der Eingruppierung beteiligt?
Vertiefung zu § 12 TVöD-VKA: Begriffe aus dem tarifvertraglichen Eingruppierungsrecht
Weitere Definitionen und Begriffe zur Eingruppierung: z.B. Tarifautomatik
Aufbau und Struktur der Entgeltordnung – Allgemeine und spartenspezifische Tätigkeitsmerkmale – Aufbau und Struktur einer Entgeltgruppe
Bedeutung von Protokoll- und Niederschriftserklärungen 
Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers – zugewiesene tatsächliche Tätigkeit und Darstellung des Zusammenhangs zur Eingruppierung
Klärung von Begriffen, u.a. "Arbeitsvorgang" und "Arbeitsschritte"
Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung
Übungen und Fälle zur Eingruppierung zum Allgemeinen und Besonderen Teil der Entgeltordnung
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen von Ein- und Höhergruppierungen

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1

Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-VKA

  • Seminarnummer AS19-2511241
  • Ort 04109 Leipzig, Leipzig Marriott Hotel
  • Termin 24.11. – 28.11.2025
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