TVöD-/TV-L-Aufbau: Rufbereitschaft und Ruhezeit nach dem ArbZG
Der TVöD enthält eine Reihe von Regelungen zur Arbeitszeit als Grundlage für die betriebliche Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung und für die Sonderformen der Arbeit (wie z.B. Rufbereitschaft). Neben der Einführung in die Arbeitszeitproblematik vermittelt Ihnen das Seminar einen Überblick über die im TVöD getroffenen Vereinbarungen und über die Voraussetzungen für eine tarifkonforme Umsetzung von Rufbereitschaft.
Sie lernen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Rufbereitschaft und Einhaltung der Ruhezeit kennen sowie die konkreten Regelungen nach TVöD und Arbeitszeitgesetz. Im Fokus stehen dabei Ihre Aufgaben und Beteiligungsrechte als Interessenvertretung und die Gestaltung einer möglichen Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der Gestaltung von Rufbereitschaftsdiensten
- Regelungsbedarf bei der Rufbereitschaft – Mitbestimmungsgrundlagen
- Direktions-/Weisungsrecht des Arbeitgebers; Einfluss auf die Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung
- Rufbereitschaft als Sonderform der Arbeitszeit; Auswirkungen auf die „allgemeine“ Arbeitszeitgestaltung
- Auswirkungen von Rufbereitschaft auf die Einhaltung der Ruhezeit
-
Termin
24.11. – 26.11.2025
Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
Ende letzter Seminartag: 15:00 Uhr -
Ort
04329 Leipzig, H4 Hotel Leipzig -
Seminarnummer
AS19-2511242 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG -
Seminargebühr
1.030,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 541,00 EUR inkl. MwSt.
Ohne Übernachtung: 265,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
Tel. 0351 205 740-12
zvs@verdi-bub.de -
Bewertung
95,96 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Einführung: Gesetzliche und tarifliche Grundlagen der Gestaltung von Rufbereitschaftsdiensten
Voraussetzungen der Anordnung von Rufbereitschaftsdiensten
Umfang des Direktions-/Weisungsrechts des Arbeitgebers (Wann dürfen Rufbereitschaftsdienste überhaupt angeordnet werden?)
Rufbereitschaft als Sonderform der Arbeitszeit (Vergütung, Anrechnung als Arbeitszeit usw.)
Auswirkungen auf die „allgemeine“ Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung, u.a.:
- Auswirkungen der Rufbereitschaft auf die Einhaltung der Ruhezeit und die werktägliche Arbeitszeit nach dem ArbZG
- Auswirkungen auf die zu erbringende arbeitsvertragliche Arbeitszeit
- Berücksichtigung von Rufbereitschaftsdiensten in der Personalbedarfsberechnung und Personaleinsatzplanung
Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes: Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bei Rufbereitschaftsdiensten
Technische Ausstattung und Zulässigkeit der Nutzung von privaten Handys in der Rufbereitschaft
Aktuelle Rechtsprechung zur Rufbereitschaft (u.a. vom Europäischen Gerichtshof)
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung und Mitbestimmungsgrundlagen bei der Rufbereitschaft (Handlungsmöglichkeiten und Strategien)
Mögliche Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Rufbereitschaft
Anmeldung zum Seminar
TVöD-/TV-L-Aufbau: Rufbereitschaft und Ruhezeit nach dem ArbZG
- Seminarnummer AS19-2511242
- Ort 04329 Leipzig, H4 Hotel Leipzig
- Termin 24.11. – 26.11.2025
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