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Grundlagen des Tarifvertragsrechts: Verhältnis von Tarifverträgen zu betrieblichen und arbeitsvertraglichen Regelungen

Werden Arbeitsbedingungen, Entgelt etc. abschließend in Tarifverträgen geregelt, haben diese Vorrang vor betrieblichen Regelungen, es sei denn, Öffnungsklauseln lassen ausdrücklich spezielle betriebliche Regelungen zu. Häufig ist aber nicht ganz klar, wie weit die Regelungskompetenz der Betriebsparteien geht und was genau Inhalt von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen im Verhältnis zum Tarifvertrag sein kann.

Tarifwidrig zustande gekommene Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen können im schlimmsten Fall unwirksam sein, und mögliche Ansprüche von Beschäftigten können verloren gehen. Für den Abschluss von betrieblichen Regelungen ist es für die gesetzliche Interessenvertretung notwendig, Folgendes zu wissen: Wie weit gehen Tarifvorbehalt und Tarifvorrang? Wie kann man erkennen, wann eine Regelung abschließend ist oder wann eine Öffnungsklausel vorliegt? Welche betrieblichen Regelungen sind zulässig?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Kompakter Überblick über die Grundlagen des Tarifvertragsrechts
  • Begriffsklärung: Günstigkeitsprinzip, Öffnungsklausel, Tarifvorbehalt, Regelungssperre und Tarifvorrang
  • Tarifvertragliche Regelungsgrenzen einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
  • Folgen des Überschreitens der Regelungsgrenzen für das Bestehen einer Betriebs bzw. Dienstvereinbarung
  • Wirksamkeit von Ansprüchen der Beschäftigten aus tarifwidrigen Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
  • Rechtsprechung zum Verhältnis Tarifvertrag – Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
  • Zuständigkeit der Einigungsstelle in mitbestimmungspflichtigen, aber tarifwidrigen Angelegenheiten

  • Termin

    15.12. – 17.12.2025
  • Ort

    29664 Walsrode, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
  • Seminarnummer

    AS19-2512152
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG
  • Seminargebühr

    1.030,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 388,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0351 205 740-12
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (28 Bewertungen)
    100,00 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Grundlagen des Tarifvertragsrechts im Überblick:

  • Geschichtliche Entwicklung und Begriff des Tarifvertrags
  • Bedeutung des Tarifvertragssystems für die Ordnung des Arbeitslebens
  • Tarifzuständigkeit
  • Tariffähigkeit
  • Tarifgebundenheit als Voraussetzung der unmittelbaren und zwingenden Geltung
  • Beginn und Ende der Tarifbindung
  • Bezugnahme auf einen Tarifvertrag im Arbeitsvertrag
  • Grundrechtsbindung der Tarifparteien

Die Regelungen des Tarifvertragsgesetzes (TVG):

  • Grundsätze des Tarifvertragsgesetzes
  • Unabdingbarkeit der Tarifnormen
  • Günstigkeitsprinzip und übertarifliche Arbeitsbedingungen
  • Verwirkung von tariflichen Rechten
  • Ausschluss von Verjährungsfristen
  • Nachwirkung von Tarifverträgen
  • Auslegung von Tarifverträgen
  • Verhältnis von Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag

Tarifvertrag und allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen
Regelungssperre, Tarifvorrang und Tarifvorbehalt
Beispiele für betriebliche Regelungen zur Umsetzung der Tarifverträge und Auswirkungen, wenn der Arbeitgeber tarifvertragliche Regelungen nicht umsetzt
Aktuelle Rechtsprechung zum Tarifvertragsrecht
 

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Grundlagen des Tarifvertragsrechts: Verhältnis von Tarifverträgen zu betrieblichen und arbeitsvertraglichen Regelungen

  • Seminarnummer AS19-2512152
  • Ort 29664 Walsrode, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
  • Termin 15.12. – 17.12.2025

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