Das erfolgreiche Monatsgespräch
Im Betriebsverfassungsgesetz, in einigen Personalvertretungsgesetzen und vergleichbaren Regelungen anderer Bereiche ist vorgesehen, dass die Interessenvertretung und der Arbeitgeber/Dienstherr mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen.
Das Monatsgespräch dient der Beratung, der gegenseitigen Information, dem Austausch von Vorschlägen sowie Verhandlungen.
Neben den rechtlichen Kenntnissen ist für die Gremienmitglieder das Know-how über eine zielorientierte und erfolgreiche Gesprächsführung von zentraler Bedeutung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Die rechtlichen Grundlagen des Monatsgesprächs
- Rechtsfolgen aus § 74 Abs. 1 BetrVG, § 66 Abs. 1 BPersVG bzw. analog LPersVG
- Auswahl der Themen für das Monatsgespräch
- Einlassungs-, Erörterungs- und Informationspflichten
- Teilnahme Externer
- Grundlagen der Gesprächsführung
- Protokollierung der Gesprächsinhalte
- Umgang mit den Ergebnissen aus dem Monatsgespräch
-
Termin
10.10. – 12.10.2022 -
Ort
44135 Dortmund, Mercure Hotel Dortmund Centrum -
Seminarnummer
AS31-2210101 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung -
Branche/Bereich
Alle Fachbereiche
Besondere Dienstleistungen
Bildung, Wissenschaft und Forschung
Bund + Länder
Finanzdienstleistungen
Gemeinden
Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
Handel
Medien, Kunst und Industrie
Postdienste, Speditionen und Logistik
Sozialversicherung
Telekommunikation, Informationstechnologie
Ver- und Entsorgung
Verkehr
-
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV -
Seminargebühr
890,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
390,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
Tel. 030 2840664-00
zvs@verdi-bub.de -
Bewertung
100,00% unserer Teilnehmer/-innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Rechtliche Grundlage und Voraussetzungen für das Monatsgespräch
Rechtsfolgen aus § 74 Abs. 1 BetrVG, § 66 Abs. 1 BPersVG bzw. analog LPersVG
Auswahl der Themen für das Monatsgespräch – wer bestimmt die Tagesordnung bzw. wie kommt diese zustande?
Einlassungs- und Erörterungspflicht des Betriebs-/Personalrats bzw. der MAV und Informationspflichten des Arbeitgebers
Zulässigkeit der Teilnahme Externer aufseiten der Interessenvertretung bzw. auf Arbeitgeberseite
Grundlagen der Gesprächsführung im Rahmen eines Monatsgesprächs
Protokollierung der Gesprächsinhalte: Was und wer? Müssen die Protokolle von beiden Seiten unterzeichnet werden?
Umgang mit den Ergebnissen des Monatsgesprächs – wie rechtsverbindlich sind die Gesprächsergebnisse?
Zulässigkeit der Weitergabe von Informationen an die Beschäftigten aus den Monatsgesprächen
Weitere Bildungsplanung
Anmeldung zum Seminar
Das erfolgreiche Monatsgespräch
- Seminarnummer AS31-2210101
- Ort 44135 Dortmund, Mercure Hotel Dortmund Centrum
- Termin 10.10. – 12.10.2022
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