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Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats in Einigungsstellen und Beschlussverfahren

Speziell für Rechtsanwält*innen und Fachanwält*innen für Arbeitsrecht

Wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen den Betriebsparteien innerbetrieblich nicht aufgelöst werden können, stellt das Betriebsverfassungsgesetz mehrere Mechanismen der Konfliktlösung zur Verfügung. Sollen Gerichtsverfahren oder die Einigungsstelle effektiv eingesetzt werden, sind Überblick und Detailkenntnis der rechtlichen Berater gefragt.

Diese Fortbildung richtet sich an Anwält*innen, die Betriebsräte beraten und vertreten. Behandelt werden die rechtlichen Rahmenbedingungen ebenso wie die praktische Herangehensweise unter Berücksichtigung taktischer Erwägungen.

Wir wollen Erfahrungen für alle Teilnehmer*innen nutzbar machen, um die kollektive Interessenvertretung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu optimieren.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Beschlussverfahren, Eilverfahren, Einigungsstelle – welches Verfahren für welches Ziel?
  • Ausgewählte Probleme des Beschlussverfahrens in der Hauptsache (zum Beispiel Antragstellung, Terminierung, Teil-Beschluss, Amtsermittlung, Individualansprüche, Beschlussfassung im Betriebsrat)
  • Ausgewählte Probleme des Eilverfahrens (zum Beispiel: vermeiden oder forcieren?, Antragstellung, Beweisaufnahme, eidesstattliche Versicherung, Kanzleiorganisatorisches)
  • Die Einigungsstelle: Anrufung, gerichtliches Einsetzungsverfahren, Ablauf in der Einigungsstelle, Möglichkeiten des Abschlusses
  • Nach der Einigungsstelle: Gerichtliche Streitigkeiten um den Spruch

Referent*innen: Dr. Julian Richter, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator und Mitautor des Handbuchs „AnwaltFormulare Arbeitsrecht“ und Madlen Lübker, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Schwerpunkt: Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zu sozialen Angelegenheiten

  • Termin

    20.03.2025
    10:00 – 16:00 Uhr
  • Hinweis

    Referent*innen: Dr. Julian Richter, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator und Mitautor des Handbuchs „AnwaltFormulare Arbeitsrecht“ und Madlen Lübker, Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Ort

    60329 Frankfurt am Main, ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
  • Seminarnummer

    AS36-2503201
  • Teilnehmendenkreis

    Fachanwält*innen und Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht
  • Freistellung

    § 15 FAO
  • Kostenübernahme

    Rechnung
  • Seminargebühr

    450,00 EUR
    Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten.
  • Bemerkung

    Für die Teilnahme an den Tagungen wird jeweils eine Teilnahmebestätigung gemäß § 15 FO (Fachanwaltsordnung) erteilt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de

Beschlussverfahren, Eilverfahren, Einigungsstelle – welches Verfahren für welches Ziel?
Ausgewählte Probleme des Beschlussverfahrens in der Hauptsache (zum Beispiel Antragstellung, Terminierung, Teil-Beschluss, Amtsermittlung, Individualansprüche, Beschlussfassung im Betriebsrat)
Ausgewählte Probleme des Eilverfahrens (zum Beispiel: vermeiden oder forcieren?, Antragstellung, Beweisaufnahme, eidesstattliche Versicherung, Kanzleiorganisatorisches)
Die Einigungsstelle: Anrufung, gerichtliches Einsetzungsverfahren, Ablauf in der Einigungsstelle, Möglichkeiten des Abschlusses
Nach der Einigungsstelle: Gerichtliche Streitigkeiten um den Spruch

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats in Einigungsstellen und Beschlussverfahren

Speziell für Rechtsanwält*innen und Fachanwält*innen für Arbeitsrecht

  • Seminarnummer AS36-2503201
  • Ort 60329 Frankfurt am Main, ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
  • Termin 20.03.2025

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