Öffentlichkeitsarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen!
Öffentlichkeitsarbeit ist sowohl Kommunikationsinstrument als auch strategisches Mittel zur Zielerreichung. Durch regelmäßige Information und Transparenz u.a. über aktuelle Projekte wird zudem Vertrauen für die Arbeit der Interessenvertretung geschaffen. Gut informierte Kolleg*innen können der gesetzlichen Interessenvertretung zum Beispiel in Verhandlungsprozessen mit dem Arbeitgeber bzw. der Dienststellenleitung Rückhalt geben.
Ziel des Seminars ist es, neben den rechtlichen Grundlagen auch Ziele, Methoden und Möglichkeiten einer beschäftigtenorientierten, wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit darzustellen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Begriffsklärung; Abgrenzung zu anderen Maßnahmen (z.B. Werbung)
- Ziele, Aufgaben und Nutzen der Öffentlichkeitsarbeit aus Sicht der gesetzlichen Interessenvertretung
- Rechtliche Grundlagen, z.B. in Bezug auf Umfang und Inhalt von Öffentlichkeitsarbeit; Presse- und Versammlungsrecht; Datenschutz; Recht am Bild
- Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit (Versammlungen, Sprechstunden, Aktionen, vom „Schwarzen Brett“ bis zur Nutzung digitaler sozialer Medien etc.)
- Unterschiede zwischen betriebsinterner und betriebsübergreifender Öffentlichkeitsarbeit
- Beispiele zielgruppenorientierter, kreativer Öffentlichkeitsarbeit: Was erregt Aufmerksamkeit? Was spricht an?
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Termin
03.02. – 05.02.2025
Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
Ende letzter Seminartag: 15:00 Uhr -
Ort
15537 Erkner, Bildungszentrum Erkner -
Seminarnummer
AS37-2502031 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 8 SGB IX -
Seminargebühr
1.030,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 437,80 EUR inkl. MwSt.
Ohne Übernachtung: 272,80 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
Tel. 0211 9046-870
zvs@verdi-bub.de -
Bewertung
90,95 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Überblick: Geschichte der Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklung aus dem Begriff „Public Relations“
Begriffsklärung: Was verstehen wir unter betrieblicher Öffentlichkeitsarbeit?
Abgrenzung zu anderen Maßnahmen und Instrumenten der Kommunikation nach außen (z.B. Werbung)
Ziele, Aufgaben und Nutzen der Öffentlichkeitsarbeit aus Sicht der gesetzlichen Interessenvertretung
Rechtliche Grundlagen, z.B. in Bezug auf Umfang und Inhalt von Öffentlichkeitsarbeit:
- Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetze
- Presse-, Urheber- und Versammlungsrecht
- Datenschutz
Methoden, Formen und Mittel der Öffentlichkeitsarbeit für gesetzliche Interessenvertretungen (Betriebs-/Personalversammlungen, Sprechstunden, Zeitungen, Flugblätter, Aktionen, Social-Media-Anwendungen etc.)
Unterschiede zwischen betriebsinterner und betriebsübergreifender Öffentlichkeitsarbeit
Beispiele für die Planung und Durchführung von zielgruppenorientierter, kreativer Öffentlichkeitsarbeit
Anmeldung zum Seminar
Öffentlichkeitsarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen!
- Seminarnummer AS37-2502031
- Ort 15537 Erkner, Bildungszentrum Erkner
- Termin 03.02. – 05.02.2025
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