Dienstplanung und Pausen mit der Schichtplan-Fibel
Pausen als Hebel zur Entlastung
Pausen verlängern in jedem Fall die betriebliche Anwesenheit der Beschäftigten, ihre Erholungswirkung aber ist in vielen Fällen fraglich. Häufig werden Pausen im Tagesablauf eingeschoben, wenn das Arbeitsaufkommen es gerade zulässt. Insbesondere in den schlecht besetzten Schichten, am Wochenende, nachts oder im Bereitschaftsdienst verzichten Beschäftigte bereitwillig auf ihre Pausen.
Deshalb empfielt die Arbeitswissenschaft Arbeitgebern, geregelte Pausen zu organisieren. Das aber fällt vielen von ihnen aus vielerlei Gründen schwer. Also kümmert sich die Interessenvertretung besser selbst darum. Anhand von Fallbeispielen und Regelungsvorschlägen untersuchen wir, unter welchen Umständen Pausen für die Kolleginnen und Kollegen eine stärkende, entlastende Wirkung entfalten und erarbeiten uns Wege, bessere Pausenregeln durchzusetzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Gesetzliche Pflichten der Arbeitgeber
- Arbeitswissenschaftlicher Stand zur Erholungswirkung (Kurzpausen mit begrenzter Wirkung)
- Lage und Länge der Pausen
- Pausenräume als soziale Kristallisationspunkte
- Bezahlte Pausen, Pausen als Arbeitszeit
- Mindestbesetzungen und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers
- Mitbestimmung der Pausen in den einzelnen Dienstplänen
- Zwangsmaßnahmen gegen gesetz- und vertragswidrige Übergriffe
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Termin
18.09. – 20.09.2023 -
Ort
74821 Mosbach, ver.di-Bildungszentrum Mosbach -
Seminarnummer
AS63-2309181 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung -
Branche/Bereich
Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
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Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV -
Seminargebühr
950,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
375,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
Tel. 0211 9046-870
zvs@verdi-bub.de -
Bewertung
100,00% unserer Teilnehmer/-innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Wer darf wem die Pausen "wegnehmen"? (§ 4 ArbZG)
Pflichten des Arbeitgebers (§§ 22, 23 ArbZG)
Abgrenzung von Pause zur Arbeitszeit (§ 2 ArbZG)
Konflikte im betrieblichen Alltag
Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse (§ 6 Abs. 1 ArbZG)
Arbeitsunterbrechung, Erholung oder Freizeit
Leistungssteigernde Pausenwirkung
Maskenpausen (Corona-Verordnungen)
"Bezahlte" Kurzpausen (§ 7 Abs. 2 ArbZG)
Der "Pausenkorridor" (Hinweise der Gesetzgeber)
Pausen in der Alleinarbeit (DGUV, MuSchG)
Pausen im Ruf- und Bereitschaftsdienst
Organisierte Pause (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Möglichkeitem der Mitbestimmung)
Schutzrechtliche und schuldrechtliche Behandlung
Pausenräume (ASR 4.2)
Aufzeichnung der Pausen (§ 16 ArbZG, § 5 ArbSchG)
Absichtsvolle Lücken in der eingesetzten AZ-Software
Selbstorganisation im Team
Bußgelder, Ordnungsstrafen (LASI LV 60)
Beschwerderecht (MVG, MAVO, GG)
Bausteine für betriebliche Vereinbarungen
Anmeldung zum Seminar
Dienstplanung und Pausen mit der Schichtplan-Fibel
Pausen als Hebel zur Entlastung
- Seminarnummer AS63-2309181
- Ort 74821 Mosbach, ver.di-Bildungszentrum Mosbach
- Termin 18.09. – 20.09.2023
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