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Ausfallkonzepte und verlässliche Arbeitszeiten

Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei kurzfristiger Änderung von Dienstplänen und ungeplanten Einsätzen

Die kurzfristige Änderung von Dienstplänen und der ungeplante Einsatz auf „fremden“ Stationen belasten Kolleg*innen im Pflege- und Funktionsdienst. Deshalb nehmen sie neue Dienstplanmodelle der Arbeitgeberseite bereitwillig an, selbst wenn die Regelungen unfair sind und gegen Tarifverträge verstoßen. Beispiele: Stand-by-Dienst, Rollendienstplan oder Flexi-Dienst.

Im Seminar befassen wir uns mit solchen Modellen der Arbeitgeberseite sowie mit bereits geschlossenen Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen. Dabei geht es u.a. um die rechtliche Abgrenzung zu den gesetzlichen Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und zu Tarifverträgen.

Wir behandeln den Prozess der Beteiligung der Interessenvertretung bei der Einführung oder Ablehnung eines neuen Dienstplanmodells. Von der Initiative über die Bestandsanalyse und die Einbeziehung der Beschäftigten nähern wir uns schließlich den Anforderungen an Dienstpläne, welche die Arbeitszeit mit fairen und funktionierenden Instrumenten verlässlicher machen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Kurzeinführung: Rechtliche Grundlagen und Zulässigkeit von Ausfallkonzepten
  • Flexible Arbeitszeiten und Ausfallkonzepte
  • Auswirkungen auf die Rechte der Beschäftigten bei flexiblen Arbeitszeit- und Dienstplanmodellen
  • Einfluss der fortschreitenden Digitalisierung und ständiger Erreichbarkeit der Beschäftigten auf die Dienstplangestaltung
  • Beteiligungsrechte und Strategien der Interessenvertretung
  • Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zu Ausfallkonzepten und flexiblen Arbeitszeitmodellen

  • Termin

    14.04. – 15.04.2025
  • Ort

    74821 Mosbach, ver.di Bildungszentrum Mosbach
  • Seminarnummer

    AS63-2504141
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV
  • Seminargebühr

    790,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 256,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (122 Bewertungen)
    90,13 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Anmeldung zum Seminar

Ausfallkonzepte und verlässliche Arbeitszeiten

Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei kurzfristiger Änderung von Dienstplänen und ungeplanten Einsätzen

  • Seminarnummer AS63-2504141
  • Ort 74821 Mosbach, ver.di Bildungszentrum Mosbach
  • Termin 14.04. – 15.04.2025

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