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Wirksam mitbestimmen bei der Dienstplanung (Teil 2)

Organisation und Verfahren der Dienstplanprüfung im Sozial- und Gesundheitswesen

Die Dienstplanprüfung beginnt mit der Vorlage der Dienstpläne, die Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber oft schon viel früher. Streitpunkte sind u.a. der Zeitpunkt der Vorlage, die zeitlichen/personellen Ressourcen, die technischen Möglichkeiten zur Überprüfung (z.B. Zugang zur Dienstplansoftware, zu Fehlerprotokollen) oder die Notwendigkeit externer Unterstützung.

Sinnvollerweise schaltet sich die betriebliche Interessenvertretung bereits in den Prozess der Dienstplangestaltung ein, bevor der Dienstplan durch den Arbeitgeber erstellt ist und ihr vorgelegt wird. Nur so kann sie ihre Mitbestimmungsrechte frühzeitig und wirkungsvoll ausüben. Wann aber ist der richtige Zeitpunkt, und wie regelt man das?

Das Seminar vermittelt u.a. Kenntnisse zu den Beteiligungsrechten und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung im Rahmen des Verfahrens der Dienstplanprüfung, zum Umgang mit und zur Zulässigkeit von nachträglichen Dienstplanänderungen (z.B. „Holen aus dem Frei“) sowie zu Fragen der Organisation und Aufgabenverteilung innerhalb des Gremiums.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Verfahren der Dienstplanprüfung (u.a. zeitliche, inhaltliche und formale Anforderungen)
  • Aufgaben und Arbeitsteilung im Gremium
  • Zuständigkeiten (u.a. mehrere Betriebe eines Unternehmens, Personalgestellung)
  • Einsatz von internen und externen Sachverständigen
  • Rechtliche und betriebliche Folgen der Ablehnung von Dienstplänen
  • Umgang mit (kurzfristigen) Dienstplanänderungen, z.B. über „Holen aus dem Frei“ durch Nutzung von (u.a.) WhatsApp-Gruppen
  • Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

  • Termin

    28.04. – 30.04.2025
  • Ort

    14109 Berlin-Wannsee, ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum (BBZ) Clara Sahlberg
  • Seminarnummer

    AS63-2504281
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV
  • Seminargebühr

    995,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 490,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (175 Bewertungen)
    91,09 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Zu welchem Zeitpunkt ist es für die gesetzliche Interessenvertretung sinnvoll, sich in den Prozess der Dienstplanerstellung einzuschalten?
Woher und von wem bekommt der Betriebs- bzw. Personalrat oder die MAV die Dienstpläne?
In welcher Form erreichen die Dienstpläne das Gremium? Elektronisch (mit Leserecht des Betriebs- bzw. Personalrats oder der MAV) oder in Papierform?
Wann muss der Dienstplan vorgelegt werden? Welche Informationen benötigt die Interessenvertretung darüber hinaus?
Wer im Gremium prüft? (Betriebs- bzw. Personalrat, MAV, Dienstplanausschuss, SBV?) Was ist aufgrund der Besetzung der Gremien (z.B. Vertreter*innen unterschiedlicher Listen) zu beachten?
In welcher Zeit muss der Betriebs- bzw. Personalrat oder die MAV reagieren?
Was passiert, wenn die gesetzliche Interessenvertretung den Dienstplan nicht oder nicht rechtzeitig bekommt bzw. der Arbeitgeber die Dienste bereits anordnet?
Was sind die betrieblichen und rechtlichen Folgen, wenn die gesetzliche Interessenvertretung den Dienstplan nicht genehmigt?
Kann die gesetzliche Interessenvertretung Dritte (Interne wie Externe) zur Prüfung des Dienstplans hinzuziehen?
Welcher Betriebs- bzw. Personalrat ist für die Prüfung zuständig? (Bei mehreren Betrieben eines Unternehmens, Personalgestellung, Arbeitnehmer*innenüberlassung, Leiharbeitnehmer*innen ...)
Und wenn der Dienstplan dann steht – ist die gesetzliche Interessenvertretung bei Dienstplanänderungen zu beteiligen, und wie ist das Verfahren?
Kann das Verfahren der Dienstplanprüfung in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung geregelt werden? Wenn ja, wie?

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Wirksam mitbestimmen bei der Dienstplanung (Teil 2)

Organisation und Verfahren der Dienstplanprüfung im Sozial- und Gesundheitswesen

  • Seminarnummer AS63-2504281
  • Ort 14109 Berlin-Wannsee, ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum (BBZ) Clara Sahlberg
  • Termin 28.04. – 30.04.2025

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