Ausfallkonzepte und verlässliche Arbeitszeiten in der Behindertenhilfe, bei Teilhabe- und Inklusionsdiensten
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei kurzfristiger Änderung von Dienstplänen und ungeplanten Einsätzen
Gute Ausfallkonzepte können dazu beitragen, dass Belastungen aufgrund von Unterbesetzung und kurzfristigem Einspringen zurückgehen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Rahmenbedingungen stimmen. Vorsicht ist geboten, damit Ausfallkonzepte nicht lediglich den Personalmangel verwalten.
In dem Seminar befassen wir uns mit verschiedenen Ausfallkonzepten. Wir wollen diese inhaltlich bewerten und prüfen, welche Regelungen Beschäftigte entlasten. Außerdem geht es um die rechtliche Abgrenzung zu den gesetzlichen Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und zu Tarifverträgen, die berücksichtigt werden müssen.
Wir erarbeiten Kriterien, was in Betriebs- und Dienstvereinbarungen geregelt sein muss und betrachten den Prozess der Beteiligung der Interessenvertretung bei der Einführung von Ausfallkonzepten: von der Initiative über die Bestandsanalyse bis zur Einbeziehung der Beschäftigten. Dabei betrachten wir auch die Rahmenbedingungen und formulieren Anforderungen an Dienstpläne, welche die Arbeitszeit mit fairen und funktionierenden Instrumenten verlässlicher machen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Kurzeinführung: Rechtliche Grundlagen und Zulässigkeit von Ausfallkonzepten
- Flexible Arbeitszeiten und Ausfallkonzepte
- Auswirkungen auf die Rechte der Beschäftigten bei flexiblen Arbeitszeit- und Dienstplanmodellen
- Einfluss von fortschreitender Digitalisierung und ständiger Erreichbarkeit der Beschäftigten auf die Dienstplangestaltung
- Beteiligungsrechte und Strategien der Interessenvertretung
- Eckpunkte für Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
-
Termin
15.05. – 16.05.2025 -
Ort
07318 Saalfeld, ver.di Bildungszentrum Saalfeld -
Seminarnummer
AS63-2505151 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, § 179 Abs. 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV -
Seminargebühr
790,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 251,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
Tel. 0211 9046-870
zvs@verdi-bub.de
Kurzeinführung: Rechtliche Grundlagen und Zulässigkeit von Ausfallkonzepten
Überblick: Mitbestimmungsrechte bei der Dienstplanung
Berücksichtigung flexibler Arbeitszeitmodelle in Ausfallkonzepten
Auswirkungen auf die Rechte der Beschäftigten bei flexiblen Arbeitszeit- und Dienstplanmodellen
Einfluss von fortschreitender Digitalisierung und ständiger Erreichbarkeit der Beschäftigten auf die Dienstplangestaltung
Exkurs: Arbeits- und Gesundheitsschutz
Beteiligungsrechte und Strategien der Interessenvertretung
Eckpunkte für Betriebs-/Dienstvereinbarungen zu Ausfallkonzepten und flexiblen Arbeitszeitmodellen
Anmeldung zum Seminar
Ausfallkonzepte und verlässliche Arbeitszeiten in der Behindertenhilfe, bei Teilhabe- und Inklusionsdiensten
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei kurzfristiger Änderung von Dienstplänen und ungeplanten Einsätzen
- Seminarnummer AS63-2505151
- Ort 07318 Saalfeld, ver.di Bildungszentrum Saalfeld
- Termin 15.05. – 16.05.2025
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