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Gefährdungssituationen und Überlastung erkennen und anzeigen

Warum es so wichtig ist, Gefährdungs- und Überlastungssituationen zu melden und zu dokumentieren

Wirtschaftlichkeit wird auch mit Personalabbau und unbesetzten Stellen erkauft. Der Arbeitsalltag der Beschäftigten ist dadurch von wachsendem Leistungsdruck geprägt. Überlastung und Fehlleistung sind logische Folgen. Den psychischen Druck verdrängen Betroffene. Die so entstehende Überlastung führt häufig zu Sachbeschädigungen oder Gefährdungen von Personen. Das wiederum kann arbeitsrechtliche, strafrechtliche und/oder zivilrechtliche Konsequenzen für die vermeintlichen Verursacher*innen nach sich ziehen.

Das Seminar behandelt die Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen, aber auch die Ziele und Folgen von Gefährdungsanzeigen sowie mögliche Inhalte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung. Darüber hinaus werden die Grundsätze der Arbeitnehmer*innenhaftung dargestellt und anhand von Praxisbeispielen bearbeitet.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Mögliche rechtliche und persönliche Folgen von Arbeitsüberlastung
  • Hinweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber bzw. der Dienststelle
  • Grundsätze der Arbeitnehmer*innenhaftung, aktuelle Fälle aus der Praxis und Rechtsprechung
  • Fürsorgepflichten des Arbeitgebers bzw. der Dienststelle gegenüber den Beschäftigten bei der Ausgestaltung der Arbeit
  • Ziele, Inhalte und Folgen von Gefährdungsanzeigen
  • Pflichten des Arbeitgebers bzw. der Dienststelle beim Umgang mit Gefährdungsanzeigen
  • Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
  • Eckpunkte für eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

  • Termin

    11.06. – 13.06.2025
  • Ort

    35075 Gladenbach, ver.di-Bildungszentrum Gladenbach
  • Seminarnummer

    AS63-2506112
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 8 SGB IX
  • Seminargebühr

    995,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 477,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (16 Bewertungen)
    98,81 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Ziele, Bedeutung und Funktion einer Gefährdungsanzeige in den Arbeits-/Tätigkeitsbereichen des Sozial- und Gesundheitswesens
Inhalt, Form und Aufbewahrung der Gefährdungsanzeige
Begriffsklärung: Gefährdungs-/Überlastungs-/Entlastungsanzeige
Arbeitsvertragliche Neben- und Hinweispflichten der Beschäftigten zur Schadensvermeidung bzw. beim Schadenseintritt
Grundsätze der Arbeitnehmer*innenhaftung (Haftung bei Schäden, die im Rahmen der Ausübung des Arbeitsverhältnisses verursacht werden, z.B. Folgen von möglichen Aufsichtsverletzungen und bei der Ausübung der Pflegetätigkeit)
Arbeits- und Gesundheitsschutz – Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
Rechtliche und betriebliche Folgen von Gefährdungsanzeigen
Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit Gefährdungsanzeigen
Beispiele für Gefährdungsanzeigen
Gefährdungsanzeige und Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, z.B. Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG
Schlussfolgerungen für Arbeitszeitregelungen und für die Personalbedarfsplanung
Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Mögliche Inhalte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zur Gefährdungsanzeige

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Gefährdungssituationen und Überlastung erkennen und anzeigen

Warum es so wichtig ist, Gefährdungs- und Überlastungssituationen zu melden und zu dokumentieren

  • Seminarnummer AS63-2506112
  • Ort 35075 Gladenbach, ver.di-Bildungszentrum Gladenbach
  • Termin 11.06. – 13.06.2025

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