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TV UK-Entgelt: Eingruppierungsrecht – Universitätskliniken Baden-Württemberg

Praxis der Eingruppierung

Die Eingruppierung der Beschäftigten der Universitätskliniken Baden-Württemberg richtet sich nach den Bestimmungen der §§ 2, 3 des Entgelttarifvertrages (TV UK-Entgelt) und der Anlage D (Entgeltordnung) zum TV UK-Entgelt. Im Rahmen der Mitbestimmung bei der Einstellung und Eingruppierung von Beschäftigten gehört es zu den Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung, die Eingruppierung auf ihre tarifliche Richtigkeit zu überprüfen. Dieses Seminar vermittelt die Fähigkeiten und Kenntnisse, um die vom Arbeitgeber ermittelte Entgeltgruppe nachvollziehen bzw. eine korrekte Eingruppierung vornehmen zu können.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Darstellung der Regelungen im Überblick
  • Erläuterung von Inhalt und Begriffen aus den §§ 2, 3 TV UK-Entgelt (Eingruppierung)
  • Systematisches Vorgehen bei Eingruppierungen
  • Eingruppierungsbeispiele und Übungen
  • Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung

  • Termin

    14.07. – 16.07.2025
  • Ort

    74821 Mosbach, ver.di Bildungszentrum Mosbach
  • Seminarnummer

    AS63-2507142
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des BR-/PR-Grundseminars
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 47 Abs. 5 LPVG BW
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 45 Abs. 1 LPVG BW
  • Seminargebühr

    995,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 448,00 EUR inkl. MwSt.
  • Bemerkung

    Bitte bringen Sie die Broschüre TV UK inkl. Entgeltordnung mit.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (28 Bewertungen)
    98,61 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Überblick: Rechtsgrundlagen für gesetzes- und tarifkonforme Bildung des Entgelts nach TV UK Entgelt: Arbeitsrechtspyramide
Tarifgeschichte: Der Weg zum TV UK Entgelt und zur Entgeltordnung sowie Auswirkungen auf die Beschäftigten
Überblick zu Grundbestandteilen der Entgeltbildung: §§ 2, 3 TV UK Entgelt sowie der Entgeltordnung – Anlage D und Stufenzuordnung §§ 5, 6 TV UK Entgelt
Darstellung: Akteure der Eingruppierung – wer ist im Betrieb/in der Dienststelle an der Eingruppierung beteiligt?
Vertiefung zu § 2 TV UK Entgelt: Begriffe zum tarifvertraglichen Eingruppierungsrecht
Weitere Definitionen und Begriffe zur Eingruppierung: z.B. Tarifautomatik
Aufbau und Struktur der Entgeltordnung Teil A – Allgemeine Tätigkeitsmerkmale – Aufbau und Struktur einer Entgeltgruppe
Bedeutung von Protokollerklärungen für die Eingruppierung der Beschäftigten
Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers – zugewiesene tatsächliche Tätigkeit und Darstellung des Zusammenhangs zur Eingruppierung
Klärung der Begriffe "Arbeitsvorgang" und "Arbeitsschritte"
Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung
Übungen und Fälle zur Eingruppierung
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen von Ein- und Höhergruppierungen

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

TV UK-Entgelt: Eingruppierungsrecht – Universitätskliniken Baden-Württemberg

Praxis der Eingruppierung

  • Seminarnummer AS63-2507142
  • Ort 74821 Mosbach, ver.di Bildungszentrum Mosbach
  • Termin 14.07. – 16.07.2025
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