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TVöD-Aufbau: Eingruppierung in Krankenhäusern

Eingruppierung nach dem TVöD-K-VKA

Im TVöD sind die Eingruppierungsvorschriften in den §§ 12 und 13 geregelt. Diese Regelungen gelten auch für den Besonderen Teil „Krankenhäuser“ des TVöD. In der Entgeltordnung des TVöD-VKA gibt es darüber hinaus Besonderheiten für die Eingruppierung der Beschäftigten in Krankenhäusern.

Personal- und Betriebsräten kommt bei der Eingruppierung eine große Verantwortung zu, da sie bei Einstellungen sowie Ein- und Umgruppierungen mitbestimmen und die tarifliche Richtigkeit der jeweiligen Eingruppierung überprüfen müssen.

Im Seminar werden zunächst die Grundlagen der tarifvertraglichen Eingruppierungsvorschriften für die Beschäftigten in Krankenhäusern und der Grundsatz der Tarifautomatik erarbeitet. Anschließend werden Aufbau und Systematik der Entgeltordnung sowie zentrale Begriffe vorgestellt und definiert.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtsgrundlagen der Entgeltgestaltung und der Entgeltbestandteile
  • Überblick über Aufbau und Inhalte des TVöD sowie die Eingruppierungsvorschriften
  • Beteiligte bei der Eingruppierung
  • Systematik der Eingruppierung nach TVöD
  • Aufbau und Struktur der Entgeltordnung
  • Definition von Tätigkeitsmerkmalen und Begriffen zur Eingruppierung
  • Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung

  • Termin

    15.09. – 19.09.2025
  • Ort

    29664 Walsrode, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
  • Seminarnummer

    AS63-2509151
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 8 SGB IX
  • Seminargebühr

    1.360,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 744,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (138 Bewertungen)
    96,38 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Rechtsgrundlagen der Entgeltgestaltung: Arbeitsrechtspyramide
Kurze Einführung: Die Entwicklung des Eingruppierungsrechts
Auswirkungen der Tarifnovellierung auf die Beschäftigten
Beteiligte der Eingruppierung im Betrieb bzw. in der Dienststelle
Überblick über die Grundbestandteile der Entgeltbildung: §§ 12, 13 TVöD (VKA) und Anlagen sowie §§ 16, 17 TVöD
Vertiefung zu § 12 TVöD (VKA): Begriffe zum tarifvertraglichen Eingruppierungsrecht
Aufbau und Struktur der Entgeltordnungen – Allgemeine und Besondere Tätigkeitsmerkmale für die Beschäftigten in Krankenhäusern
Aufbau und Struktur einer Entgeltgruppe
Unbestimmte Rechtsbegriffe
Direktions- und Weisungsrecht nach § 106 GewO und zugewiesene tatsächliche Tätigkeit
Klärung der Begriffe „Arbeitsvorgang“ und „Arbeitsschritte“
Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung
Aufbau und Struktur des Lohngruppenverzeichnisses und Besonderheiten der landesbezirklichen Regelungen
Grundlagen der Eingruppierung/Einreihung der Arbeiter*innen
Übungen und Eingruppierungsfälle für Beschäftigte in Krankenhäusern
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen der Ein- und Höhergruppierung

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

TVöD-Aufbau: Eingruppierung in Krankenhäusern

Eingruppierung nach dem TVöD-K-VKA

  • Seminarnummer AS63-2509151
  • Ort 29664 Walsrode, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
  • Termin 15.09. – 19.09.2025

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