Fortbildungen für Fachanwält*innen und Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht
Liebe Kolleg*innen,
auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die gemeinsam mit der „Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.“ angebotenen Fortbildungen für Fachanwält*innen und Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht.
Diese arbeitnehmer*innenorientierten Fortbildungen vermitteln die höchstrichterliche Rechtsprechung und die bestehenden Kontroversen – mit hohem Praxis- und Anwendungsbezug.
Die Seminare
Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht ist geprägt von der Rechtsprechung. Es wird ständig neu interpretiert und weiterentwickelt. Für die praktische Arbeit von Rechtsanwält*innen und Fachanwält*innen für Arbeitsrecht sowie der gesetzlichen Interessenvertretungen hat dies zum Teil erhebliche Konsequenzen: Gesetzesänderungen können die Arbeit maßgeblich beeinflussen. Deshalb ist es wichtig, über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein!
Zur Vermittlung des notwendigen Fachwissens für eine erfolgreiche Vertretung von Arbeitnehmer*innen und ihrer Interessenvertretungen führen die „Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.“ und ver.di b+b arbeitsrechtliche Seminare durch. Ziel ist eine an den Interessen der Arbeitnehmer*innen und ihrer Interessenvertretungen orientierte Fortbildung, die sich vor allem an typischen Schwerpunkten der Beratungs- und Mandatsarbeit orientiert. Neben den rechtlichen Aspekten, die anhand der einschlägigen Rechtsprechung vermittelt werden sollen, soll vor allem der Austausch von Erfahrungen aus der Mandats- und Beratungspraxis im Vordergrund stehen.
Der Schwerpunkt der Seminarthemen wird auf dem kollektiven Arbeitsrecht (z.B. Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan, Umfang der Mitbestimmungsrechte) liegen, da die spezifischen Anforderungen bei der Betreuung von Betriebs- und Personalräten im Vordergrund stehen. Darüber hinaus werden auch Themen mit individualrechtlichem Bezug angeboten (z.B. neue Rechtsprechung des BAG und des EuGH zum Urlaubsrecht, Aufhebungsvertrag und Abfindung, Kündigungsschutz).
Da es um die Vermittlung von handwerklichem Wissen, um Praxisbezug und Praxisaustausch geht, sind die Referent*innen erfahrene Praktiker*innen, die primär aus dem Kreis des VDJ kommen, also entsprechend qualifizierte Fachanwält*innen oder dem VDJ verbundene Richter*innen und Professor*innen.