Seminare für BR, PR, JAV, MAV + SBV

Das erfolgreiche Monatsgespräch

Im Betriebsverfassungsgesetz, in einigen Personalvertretungsgesetzen und vergleichbaren Regelungen anderer Bereiche ist vorgesehen, dass die Interessenvertretung und der Arbeitgeber bzw. die Dienststellenleitung mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen.

Das Monatsgespräch dient der Beratung, der gegenseitigen Information, dem Austausch von Vorschlägen sowie Verhandlungen.

Neben rechtlichen Kenntnissen ist für Gremienmitglieder das Know-how über eine zielorientierte und erfolgreiche Gesprächsführung von zentraler Bedeutung.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtliche Grundlagen des Monatsgesprächs
  • Rechtsfolgen aus § 74 Abs. 1 BetrVG, § 66 Abs. 1 BPersVG bzw. analog LPersVG
  • Auswahl der Themen für das Monatsgespräch
  • Einlassungs-, Erörterungs- und Informationspflichten
  • Teilnahme Externer
  • Grundlagen der Gesprächsführung
  • Protokollierung der Gesprächsinhalte
  • Umgang mit den Ergebnissen aus dem Monatsgespräch

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des BR-/PR-/MAV-Grundseminars
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV
  • Bewertung

    (53 Bewertungen)
    100,0 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Rechtliche Grundlage und Voraussetzungen für das Monatsgespräch
Rechtsfolgen aus § 74 Abs. 1 BetrVG, § 66 Abs. 1 BPersVG bzw. analog LPersVG
Auswahl der Themen für das Monatsgespräch – wer bestimmt die Tagesordnung bzw. wie kommt diese zustande?
Einlassungs- und Erörterungspflicht des Betriebs-/Personalrats bzw. der MAV und Informationspflichten des Arbeitgebers bzw. der Dienststellenleitung
Zulässigkeit der Teilnahme Externer aufseiten der Interessenvertretung bzw. auf Arbeitgeberseite
Grundlagen der Gesprächsführung im Rahmen eines Monatsgesprächs
Protokollierung der Gesprächsinhalte: Was und wer? Müssen die Protokolle von beiden Seiten unterzeichnet werden?
Umgang mit den Ergebnissen des Monatsgesprächs – wie rechtsverbindlich sind die Gesprächsergebnisse?
Zulässigkeit der Weitergabe von Informationen an die Beschäftigten aus den Monatsgesprächen

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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Termine

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14.10. – 16.10.2024 Nordrhein-Westfalen | Dortmund weitere Infos | Anmeldung

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