Seminare für BR, PR, JAV, MAV + SBV

Aufsichtspflicht und Haftungsrecht für die Interessenvertretung in Kindertagesstätten und in der Jugendhilfe

Rechtliche Möglichkeiten zur Absicherung der Beschäftigten

Beschäftigte in Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen haben häufig Angst vor möglichen Aufsichtspflichtverletzungen und den rechtlichen Konsequenzen, die sich daraus ergeben können. Aber was beinhaltet überhaupt die Aufsichtspflicht? Wann beginnt und endet sie? Wie können sich Beschäftigte selbst vor möglichen Aufsichtspflichtverletzungen schützen? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber, und welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um Aufsichtspflichtverletzungen zu vermeiden? Wie ist die betriebliche Interessenvertretung zu beteiligen, und was kann diese tun, um die Beschäftigten zu schützen?

Im Seminar stellen wir die rechtlichen Grundlagen und Aspekte rund um die Themen „Aufsichtspflicht“ und „Haftungsrecht“ dar und erläutern die Möglichkeit der (rechtlichen) Absicherung der Beschäftigten über eine Betriebs-/Dienstvereinbarung.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtliche Grundlagen; Begriffsklärung: Aufsichtspflicht und Haftungsrecht
  • Aufsichtspflicht als Teil der arbeitsvertraglichen Pflichten
  • Umfang, Inhalt, Kriterien zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht und Formen der Aufsichtsführung
  • Übertragung und Delegation der Aufsichtspflicht an „Dritte“ (z.B. Eltern, Praktikant*innen oder FSJler*innen)
  • Mögliche Rechtsfolgen der Verletzung der Aufsichtspflicht
  • Fürsorgepflichten des Arbeitgebers: Gesundheitsprävention, Qualifizierung, Ausstattung
  • Eigenschutz der Beschäftigten durch Gefährdungsanzeigen
  • Fallbearbeitung unter Berücksichtigung der Beteiligungsrechte der Interessenvertretung

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV
  • Bewertung

    (14 Bewertungen)
    88,6 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Aufsichtspflicht und Haftungsrecht in der Kita - Begriffsklärung und rechtliche Bedeutung
Ausübung der Aufsichtspflicht als Teil der arbeitsvertraglichen Pflichten
Umfang, Inhalt, Kriterien zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht; Formen der Aufsichtsführung
Übertragung und Delegation der Aufsichtspflicht an "Dritte", z.B. Eltern, ehrenamtliche Gruppenleiter*innen, Menschen im Praktikum oder im Freiwilligen Sozialen Jahr
Verletzung der Aufsichtspflicht und mögliche rechtliche Folgen
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers zur Vermeidung von Aufsichtspflichtverletzungen
Ursachen von Aufsichtspflichtverletzungen - Gefährdungsbeurteilung:

  • Schutz vor Überlastung
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Ausstattung und Einrichtung der Kindertageseinrichtung usw.

Eigenschutz der Beschäftigten durch Gefährdungs-/Überlastungsanzeigen:

  • Ziele
  • Rechtsgrundlagen
  • mögliche Inhalte
  • Adressaten usw.

Fallbearbeitung unter Berücksichtigung der Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
Ziele und Strategien der betrieblichen Interessenvertretung
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung nach § 89 BetrVG bzw. § 81 BPersVG

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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