Beschäftigte bei der Arbeit mit Patient*innen, Kund*innen und Klient*innen schützen
Arbeitsschutz für die Interaktions- und Dienstleistungsarbeit voranbringen
Die meisten Tätigkeiten im Dienstleistungsbereich sind überwiegend von interaktiver Arbeit geprägt: Es geht um den Umgang mit Kund*innen, Klient*innen, Patient*innen und Bürger*innen. Hier entstehen spezifische physische sowie psychische Gefährdungen bei der Arbeit mit Menschen, die sich sehr belastend auswirken können.
Bisher werden diese tätigkeitsbezogenen Belastungen und Gefährdungen bei der Arbeit mit Menschen nur unzureichend berücksichtigt. Nur selten werden passende Maßnahmen sowie Vorkehrungen zum Schutz der Beschäftigten (sowie der Kund*innen etc.) gemeinsam entwickelt.
Gibt es Stellschrauben für die gesetzliche Interessenvertretung, um dafür zu sorgen, dass die Belastungen der Beschäftigten reduziert und die Rahmenbedingungen für die Arbeit mit Menschen passender gestaltet werden? Wie kann es ermöglicht werden, dass Beschäftigte noch lange ihrer Arbeit gesund und munter nachgehen können?
Um diese Fragen zu beantworten, werden in diesem Seminar die Grundprinzipien und Besonderheiten interaktiver Arbeit dargestellt und gemeinsam auf die jeweiligen betrieblichen Bedingungen angewendet. Bewährte Grundsätze und Vorgehensweisen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden auf die interaktive Arbeit bezogen. Auf dieser Grundlage werden Empfehlungen für gut gestaltete Interaktionsarbeit erarbeitet und konkrete Handlungsansätze für die gesetzliche Interessenvertretung vermittelt.
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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