Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz
Meldekanäle unserer internen Meldestelle für Hinweisgebende im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes
Bitte achten Sie darauf, welche Meldungen für diese Meldestelle gedacht sind. Weitere Einzelheiten finden Sie hier: Hinweisgeberschutzgesetz
Jede Meldung ist uns wichtig, und wir wollen Sie an dieser Stelle ermutigen, uns jegliche Missstände zu melden, damit wir die Möglichkeit haben, als ver.di b+b diesen Missständen entgegentreten zu können. Wir möchten Sie jedoch vorsorglich darauf hinweisen, dass absichtliche Falschmeldungen strafbar sind.
Wir nutzen das Hinweisgeberportals des Bundesanzeigers. Bei diesem handelt es sich um eine externe webbasierte Anwendung, die auf europäischen Servern gehostet wird und von unserem Datenschutzbeauftragten geprüft wurde.
Eine hinweisgebende Person kann über das Hinweisgeberportals ohne Anmeldung einen Verstoß melden. Zusätzlich stellt das Hinweisgeberportal einen telefonischen, postalischen sowie persönlichen Meldedienst zur Verfügung. Wird dieser genutzt, geben die dort zuständigen Mitarbeiter*innen die Meldungen ins Portal ein, die Anonymität bleibt auf Wunsch zu 100% gewahrt.
Unter folgenden Kanälen können Sie einen Hinweis geben:
• Online: ver.di b+b (“Meldung online vornehmen”)
• Telefon: 0800 1234-205 (Mo–Fr, 8–18 Uhr, Hotline des Hinweisgeberportals)
• Post: Hinweisgeberdienst c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln
• Besuch: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (0800-1234-205) unter der vorgenannten Besuchsadresse
• E-Mail: hinweisgeberportal@bundesanzeiger.de oder MeldestelleHinSchG@verdi-bub.de
Selbstverständlich sind auch persönliche Meldungen bei den Meldestellenbeauftragten von ver.di b+b möglich. Zwecks Terminabsprache erbitten wir eine Mail an MeldestelleHinSchG@verdi-bub.de
Hinweis: Bitte merken Sie sich unbedingt die Fall-ID sowie den Zugangscode, die Sie grundsätzlich nach erfolgter Meldung erhalten. Unter ver.di b+b (“Postfach”) können Sie dann, auch in ggf. anonymisierter Form, weitere Hinweise geben bzw. Mitteilungen der Fallbearbeitenden erhalten und auch beantworten.