Arbeitslosengeld: Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe
Lösen Beschäftigte ihr Arbeitsverhältnis oder geben Anlass dazu, dass der Arbeitgeber ihr Beschäftigungsverhältnis beendet, kann das zu einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe führen (§ 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Denn dadurch führen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbei. Was es mit der Sperrzeit auf sich hat, wie lange sie dauert und wie sie vermieden werden kann, beantwortet dieser Artikel.
Grundsätzlich tritt eine Sperrzeit ein, wenn sich Arbeitslose versicherungswidrig verhalten haben, ohne hierzu einen wichtigen Grund zu haben. Dabei gibt es unterschiedliche Tatbestände.