Die Initiative zu einem Aufhebungsvertrag geht meistens vom Arbeitgeber aus. Es kann aber auch im Interesse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin sein, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Etwa bei einem beabsichtigten schnellen Wechsel des Arbeitgebers, um ein neues Arbeitsverhältnis eingehen zu können.
Ein geeignetes Instrument kann der Aufhebungsvertrag auch sein, wenn ein Unternehmen umfassend Personal entlassen und Abfindungen zahlen will. In solchen Fällen sind der Betriebsrat und oft auch die Gewerkschaft eingeschaltet.
Anders ist es, wenn der Arbeitgeber auf einen einzelnen Arbeitnehmer oder eine einzelne Arbeitnehmerin mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrags zukommt und ihn oder sie damit gewissermaßen überfällt. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein. In einem kleineren Betrieb beispielsweise will sich der Arbeitgeber wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten möglichst schnell von einzelnen Beschäftigten trennen. Oder das Management ist der Meinung, jemand habe Fehlverhalten an den Tag gelegt oder sei zu häufig krank gewesen. Aus Arbeitgebersicht ist es dann am einfachsten, das Arbeitsverhältnis ohne lange Kündigungsfristen zu lösen. Beschäftigte sollten jedoch vorsichtig sein. Denn auf sie können Nachteile und Probleme zukommen.