Berufsausbildung und Ausbildungsende
Die Berufsausbildung ist ein wichtiger Lebensabschnitt und mit vielen rechtlichen Fragen verbunden. Die wesentliche Rechtsgrundlage für den Berufsausbildungsvertrag ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Wichtige Rechtsgrundlagen sind darüber hinaus Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, die in den Bereichen der Industrie- und Handelskammern sowie im Handwerk bestehen.
Während die Vertragsparteien den Beginn der Ausbildung grundsätzlich frei vereinbaren können, ergibt sich die Dauer der Ausbildung aus der Ausbildungsordnung. Daher ist prinzipiell davon auszugehen, dass das Ende der Ausbildungszeit mit dem Ende des vereinbarten Berufsausbildungsverhältnisses identisch ist. Das muss aber keineswegs immer so sein. In bestimmten Fällen ist eine Verkürzung oder eine Verlängerung möglich.