Bildungsurlaub
Viele Beschäftigte haben ihn – aber nur rund zwei Prozent aller berechtigten Arbeitnehmer*innen nehmen ihren gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub wahr. Dieser dient der beruflichen oder politischen Weiterbildung und stellt eine besondere Form der Freistellung von der Arbeitsverpflichtung dar.
Da der Anspruch auf Bildungsurlaub je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist, gehen wir an dieser Stelle nicht auf jede einzelne landesgesetzliche Regelung ein, sondern geben lediglich einen Überblick über die unterschiedliche Ausgestaltung dieses Rechts. Sollten sich darüber hinaus noch Fragen ergeben, kontaktieren Sie am besten die zuständige ver.di-Geschäftsstelle.