Entgeltfortzahlung – Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge im Krankheitsfall
Die Weihnachtszeit naht mit schnellen Schritten. Viele Kolleginnen und Kollegen müssen in dieser Zeit auch an Sonntagen und während der Feiertage arbeiten. Aber was ist, wenn sie diese Dienste nicht wahrnehmen können, weil sie arbeitsunfähig erkrankt sind? Besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, der sich auch auf mögliche Sonn- und Feiertagszuschläge erstreckt, welche angefallen wären, falls die Tätigkeit tatsächlich ausgeführt worden wäre?